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Einen Überblick über alle Agarumwelt- und Klimamaßnahmen mit deren Auflagen und Förderbedingungen. mehr
Die neue AUKM-Struktur im Schnellcheck: Fördermaßnahmen aus den Bereichen Landwirtschaft, Klima-, Wasserschutz und Naturschutz werden in einer Richtlinie (NI,HB,HH) zusammengefasst. Die Abwicklung bei der Landwirtschaftskammer soll einheitlich in einem Verfahren erfolgen. mehr
Die allgemeinen Bedingungen für die Teilnahme an den Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen werden an dieser Stelle dargestellt. mehr
Ab 2015 müssen die meisten Landwirte, die die Direktzahlungen in voller Höhe erhalten wollen, auch die Greening-Vorgaben der Verordnung (EU)Nr. 1307/2013 erfüllen. Hier gibt es alle Informationen dazu. mehr
Mit dem Übergang in die neue Förderperiode ändern sich auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für alle bisherigen Teilnehmer an den bisher angebotenen Agrarumweltmaßnahmen (NAU/BAU und Kooperationsprogramm Naturschutz). mehr
Sie sind auf der Suche nach konkreten Informationen zu einzelnen AUM-Maßnahmen? Alle Details zu den einzelnen Maßnahmen mit den zugehörigen Informationen sind hier abrufbar. mehr
Einen Überblick über alle AUM-Maßnahmen gibt ein Schaubild. mehr