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Neue AUKM - Die neue Struktur

In der Förderperiode 2023-2027 werden alle Fördermaßnahmen aus den Bereichen Landwirtschaft, Wasserschutz, Naturschutz und Klimaschutz in einer Richtlinie für die Bundesländer Bremen, Hamburg und Niedersachsen zusammengefasst.

Spezielle Ziele der EU für die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) sind lt. EU Interventionen:

d) Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel sowie zu nachhaltiger Energie;

(e) Förderung der nachhaltigen Entwicklung und der effizienten Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen wie Wasser, Böden und Luft;

(f) Beitrag zum Schutz der Biodiversität, Verbesserung von Ökosystemleistungen und Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften;

Für die neue Förderperiode werden insgesamt 23 AUKM angeboten.

20 AUKM haben das EU-Ziel (f) „Beitrag zum Schutz der Biodiversität, Verbesserung von Ökosystemleistungen und Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften“ und sind entsprechend der Intervention „Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Verbesserung der Biodiversität“ zugeordnet.

2 AUKM haben das EU-Ziel (d) oder (e) und sind jeweils einer eigenen Intervention zugeordnet.

Der „ökologische Landbau“ unterstützt die EU-Ziele (d), (e) und (f) und ist gleichfalls einer eigenen Intervention zugeordnet.


Die Abkürzungen (ohne geht es nicht...)

Die Fördermaßnahmen sind in folgende Blöcke gegliedert:

BV = Betriebliche Verpflichtungen
Hier muss der gesamte Betrieb nach den Bedingungen bewirtschaftet werden.

AN = Nachhaltige und naturschutzgerechte Nutzung von Ackerflächen
Gefördert werden nur die beantragten Ackerflächen.

BF = Blüh- und Schonstreifen (Ackerbrachen), Hecken
Anlage von Blüh- und Schonstreifen bzw. Heckenpflanzung auf den beantragten Ackerflächen.


BK = Besondere Maßnahmen zum Klimaschutz
Erhalt naturnaher Moore und Wiederherstellung regenerierbarer Moore sowie moorschonende Bewirtschaftung

GN = Nachhaltige und naturschutzgerechte Grünlandbewirtschaftung
Gefördert werden nur die beantragten Grünlandflächen.

BB = Maßnahmen zum Schutz Besonderer Biotoptypen
Mahd und Beweidung besonderer Biotoptypen.

NG = Maßnahmen zum Schutz Nordischer Gastvögel
Schutz der "Nordischen Gastvögel" auf den beantragten Acker- bzw. Grünlandflächen.

Innerhalb dieser Blöcke sind die Fördermaßnahmen fortlaufend nummeriert. Wird eine Fördermaßnahme in zwei Untermaßnahmen unterteilt, sind die sich daraus ergebenen Maßnahmenbezeichnungen in der Anlage 2 zum Sammelantrag an der betreffenden Fläche anzugeben.

Beispiel:

  • Fördermaßnahme: GN5 Artenreiches Gründland
  • Teilmaßnahmen: GN56- Nachweis von 6 Kennarten GN 58 Nachweis von 8 Kennarten
  • In der ANDI Flächenbearbeitung ist an den beantragten Flächen dann GN 56 oder GN58 einzutragen.



Richtlinie AUKM

In der Richtlinie sind die aktuellen Förderbedingungen dargestellt.


  Veröffentlichung der Richtlinie AUKM
(PDF, 3,11 MB)

Merkblätter AUKM ab 2023

Darstellung der Auflagen und Förderbedingungen zu den AUKM der neuen Förderperiode

  Merkblätter AUKM 2024

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