Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung
Mit der
"Richtlinie über die Gewährung von Zuwendung zur integrierten ländlichen Entwicklung – ZILE –"
wurde der Grundstein für eine erfolgreiche und nachhaltige Förderpolitik für den ländlichen Raum gelegt.
Die Richtlinie vom 01.01.2017 in der Fassung vom 15.08.2019 wird aufgrund der Fortschreibung der Fördergrundsätze der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) erneut angepasst.
Die erneute Fortschreibung der Richtlinie erfolgt mit Wirkung vom 15.08.2020.
Die Veröffentlichung im Niedersächsischen Ministerialblatt ist erfolgt.
Die wichtigsten zum 15.08.2020 in Kraft tretenden Änderungen sind:
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Verlegung des Antragsstichtages Corona bedingt einmalig vom 15.09.2020 auf den 15.10.2020 für Förderanträge zu den ZILE-Maßnahmen,
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Anhebung des Fördersatzes in den Maßnahmen Dorfentwicklung und Basisdienstleistungen für finanzschwache Kommunen von 63 % auf 80 %.
Unter den nachfolgenden Themen finden Sie nähere Informationen über die aktuell geltenden Förderinhalte.
Zu den für die Antragstellung erforderlichen Unterlage gelangen sie über den nachfolgenden Link
Vordrucke
Für Fragen zur Antragstellung stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen der Ämter für regionale Landesentwicklung zur Verfügung.