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Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung - ZILE 2023 -

2023 beginnt die neue EU-Förderperiode für den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Daraus ergeben sich Änderungen, die die Neufassung von Förderrichtlinien erfordern.

Mit den

"Richtlinien über die Gewährung von Zuwendung zur integrierten ländlichen Entwicklung
– ZILE 2023 –"

wird die bisherige, erfolgreiche Richtlinie für Niedersachsen fortgeschrieben.

Die Neufassung der ZILE-Richtlinie bildet die Grundlage für die Antragstellung zum Stichtag 30.09.2022. Angesichts des von der EU-Kommission um ein Jahr verkürzten Umsetzungszeitraums (n+2) ist es das Ziel, nach der Genehmigung des ELER-Förderprogramms durch die EU-Kommission zeitnah neue Vorhaben zu bewilligen.


Informationen zu den einzelnen Förderbereichen

Unter den nachfolgenden Themen finden Sie nähere Informationen über die jeweiligen Förderinhalte:

Zu den für die Antragstellung erforderlichen Unterlage gelangen sie über den nachfolgenden Link

Vordrucke

Für Fragen zur Antragstellung stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen der Ämter für regionale Landesentwicklung zur Verfügung.

 
Vordrucke

Hier gelangen Sie zu den Vordrucken.

Fördersätze in der Übergangsregion für den Antragsstichtag 30.09.2023

Im Bereich des ehemaligen Regierungsbezirkes Lüneburg (Übergangsregion) gelten für Förderanträge, die zum 30.09.2023 gestellt werden, die nachfolgenden Fördersätze. Etwaige Zuschläge, die im Zusammenhang mit einem ILEK bzw. LEADER-REK gewährt werden können, sind noch nicht berücksichtigt.

  Übergangsregion - Gemeinden (nicht vollständig barrierefrei)
(PDF, 0,10 MB)

  Übergangsregion - Landkreise (nicht vollständig barrierefrei)
(PDF, 0,04 MB)

Fördersätze in den stärker entwickelten Regionen für den Antragsstichtag 30.09.2023

In den stärker entwickelten Regionen gelten für Förderanträge, die zum 30.09.2023 gestellt werden, die nachfolgenden Fördersätze. Etwaige Zuschläge, die im Zusammenhang mit einem ILEK bzw. LEADER-REK gewährt werden können, sind noch nicht berücksichtigt.

  Stärker entwickelte Regionen - Landkreise
(PDF, 0,05 MB)

  Stärker entwickelte Regionen - Gemeinden
(PDF, 0,14 MB)

Hier finden Sie Ihre Ansprechpartner

In den vier Ämtern für regionale Landesentwicklung wurden die Aufgaben der Regionalplanung und Raumordnung, der Stadt- und Landentwicklung sowie der Wirtschaftsförderung zusammengefasst.

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