Darstellung der Auflagen und Förderbedingungen zu den AUKM der neuen Förderperiode
Kurzübersicht über die Auflagen und Förderbedingungen der Agrarumwelt-und Klimamaßnahmen (Stand 02.08.2022)
(Die Einschränkungen gelten nicht für Betriebe mit Sitz in Bremen oder Hamburg!)
Die Auswertung der Mittelbedarfe der eingereichten Anträge zeigt leider eine deutliche Überzeichnung der verfügbaren Mittel für Niedersachsen. Für die Bewilligung aller Anträge würden ca. 260 Mio. € benötigt, es stehen jedoch lediglich 161 Mio. € für die gesamte Förderperiode zur Verfügung.
Aus diesem Grund müssen bei fünf AUKM-Fördermaßnahmen Beschränkungen eingeführt werden.
- Die Bewilligung für AN 3 (Umwandlung von Acker in Grünland) erfolgt nur für Flächen in der Kulisse Moorboden (Flächenanteil in der Kulisse mindestens 90%)
- Die rotierenden Ackermaßnahmen (AN 2, AN 8 und BF 1) werden auf maximal 10 ha je Betrieb begrenzt.
- Die Förderung GN 1 (Grundvariante Grünlandextensivierung) wird auf maximal 30 ha je Betrieb begrenzt.
Die Anpassungen erfolgen im Rahmen der Bewilligung der Fördermaßnahmen, es bedarf keiner neuen Antragstellung.
Antragsteller, die aufgrund der Anpassungen auf eine Teilnahme an AUKM verzichten möchten, können ihren Antrag noch sanktionsfrei zurückziehen.
Weitere Fragen richten Sie bitte an die Bewilligungsstellen der Landwirtschaftskammer.
Die Förderung wird durch die Europäische Union und zum Teil vom Bund mitfinanziert.
Das Angebot richtet sich an alle Landwirte und Landbewirtschafter - die Teilnahme ist freiwillig.
Einen Überblick über die Voraussetzungen für die Teilnahme an den Agrarumweltmaßnahmen und Details zu den angebotenen Fördermaßnahmen der laufenden Förderperiode gibt die verlinkte Folgeseite.
Erstanträge auf Teilnahme an den AUKM für die neue Förderperiode müssen über ANDI bis spätestens 1. August2022 gestellt werden und die dazu erforderlichen Antragsanlagen bei der Landwirtschaftskammer (Bewilligungsstelle) eingereicht werden. Dieser Termin ist ein Ausschlusstermin! Später eingehende Anträge werden abgelehnt!
Für Auszahlungsanträge bereits laufender Verpflichtungen gilt weiterhin der 16.05.2022 als Antragsfristende.
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Kurzübersicht über die Auflagen und Förderbedingungen der Agrarumwelt-und Klimamaßnahmen (Stand 02.08.2022)
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