Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM)
Durch die Förderung bestimmter Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen
- soll ein Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel sowie zur nachhaltigen Energie geleistet werden
- sollen zusätzliche Anreize zur Erhaltung der Kulturlandschaft und der natürlichen Ressourcen (einschließlich der Böden) gegeben werden.
- soll eine Verminderung von schädlichen Einflüssen auf den Wasserhaushalt sowie der Schutz der Ressource Trinkwasser erreicht werden. Insbesondere eine Beeinträchtigung des Grundwassers durch Nitrat- oder Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbekämpfungsmittel soll dabei entgegengewirkt werden.
- sollen der Schutz und die Verbesserung der Umwelt, der genetischen Vielfalt sowie der Biodiversität erreicht werden.
Die Förderung wird durch die Europäische Union und zum Teil vom Bund mitfinanziert.
Das Angebot richtet sich an alle Landwirte und Landbewirtschafter - die Teilnahme ist freiwillig.
Neue Vorgaben zur Information der Öffentlichkeit (Publizität)
Landwirtschaftliche Betriebe, die eine Förderung im Bereich ELER erhalten und eine betriebliche Internetseite betreiben, müssen auf die EU-Förderung hinweisen. Dieser Hinweis muss mit einem EU-Logo und einem vorgegebenen Text erfolgen.
Hierfür wurde ein Merkblatt entwickelt, das die wesentlichen Vorgaben enthält (siehe Infospalte).