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Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM)

AUKM 2022 - Die Bewilligung kann nur eingeschränkt erfolgen

Das Mittelbudget ist deutlich überzeichnet - eine Kürzung für nds. Betriebe ist erforderlich.

(Die Einschränkungen gelten nicht für Betriebe mit Sitz in Bremen oder Hamburg!)

Nach dem derzeitigen Stand der Antragserfassung bei der Landwirtschaftskammer wurden für knapp 180.000 ha Förderanträge für die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen gestellt. Trotz der unsicheren Vorgaben zur neuen EU-Agrarreform haben sich am Antragsverfahren über 5.000 Betriebe beteiligt. Dies zeigt eine Hohe Akzeptanz durch die Landwirte an den Maßnahmen, die eine gute Umweltwirkung haben und ein hohes Maß an Flexibilität bieten.

Die Auswertung der Mittelbedarfe der eingereichten Anträge zeigt leider eine deutliche Überzeichnung der verfügbaren Mittel für Niedersachsen. Für die Bewilligung aller Anträge würden ca. 260 Mio. € benötigt, es stehen jedoch lediglich 161 Mio. € für die gesamte Förderperiode zur Verfügung.


Aus diesem Grund müssen bei fünf AUKM-Fördermaßnahmen Beschränkungen eingeführt werden.

- Die Bewilligung für AN 3 (Umwandlung von Acker in Grünland) erfolgt nur für Flächen in der Kulisse Moorboden (Flächenanteil in der Kulisse mindestens 90%)

- Die rotierenden Ackermaßnahmen (AN 2, AN 8 und BF 1) werden auf maximal 10 ha je Betrieb begrenzt.

- Die Förderung GN 1 (Grundvariante Grünlandextensivierung) wird auf maximal 30 ha je Betrieb begrenzt.

Die Anpassungen erfolgen im Rahmen der Bewilligung der Fördermaßnahmen, es bedarf keiner neuen Antragstellung.

Antragsteller, die aufgrund der Anpassungen auf eine Teilnahme an AUKM verzichten möchten, können ihren Antrag noch sanktionsfrei zurückziehen.

Weitere Fragen richten Sie bitte an die Bewilligungsstellen der Landwirtschaftskammer.

Ziel der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen

Durch die Förderung bestimmter Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen
  • soll ein Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel sowie zur nachhaltigen Energie geleistet werden
  • sollen zusätzliche Anreize zur Erhaltung der Kulturlandschaft und der natürlichen Ressourcen (einschließlich der Böden) gegeben werden.
  • soll eine Verminderung von schädlichen Einflüssen auf den Wasserhaushalt sowie der Schutz der Ressource Trinkwasser erreicht werden. Insbesondere eine Beeinträchtigung des Grundwassers durch Nitrat- oder Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbekämpfungsmittel soll dabei entgegengewirkt werden.
  • sollen der Schutz und die Verbesserung der Umwelt, der genetischen Vielfalt sowie der Biodiversität erreicht werden.

Die Förderung wird durch die Europäische Union und zum Teil vom Bund mitfinanziert.

Das Angebot richtet sich an alle Landwirte und Landbewirtschafter - die Teilnahme ist freiwillig.

Bitte beachten Sie:
Ab 2022 können die Maßnahmen der neuen Förderperiode (2023-2027) beantragt werden - diese werden als "Neue AUKM" bezeichnet.Bestehende Verpflichtungen der laufenden Verpflichtungen sind unter "Alte AUM" zu finden.

Hier geht es zu vollständigen Übersicht über alle Maßnahmen:

Einen Überblick über die Voraussetzungen für die Teilnahme an den Agrarumweltmaßnahmen und Details zu den angebotenen Fördermaßnahmen der laufenden Förderperiode gibt die verlinkte Folgeseite.


Erstanträge auf Teilnahme an den AUKM für die neue Förderperiode müssen über ANDI bis spätestens 1. August2022 gestellt werden und die dazu erforderlichen Antragsanlagen bei der Landwirtschaftskammer (Bewilligungsstelle) eingereicht werden. Dieser Termin ist ein Ausschlusstermin! Später eingehende Anträge werden abgelehnt!

Für Auszahlungsanträge bereits laufender Verpflichtungen gilt weiterhin der 16.05.2022 als Antragsfristende.


Weitere aktuelle Informationen zu AUKM gibt es im Newsletter.


Neue Vorgaben zur Information der Öffentlichkeit (Publizität)

Landwirtschaftliche Betriebe, die eine Förderung im Bereich ELER erhalten und eine betriebliche Internetseite betreiben, müssen auf die EU-Förderung hinweisen. Dieser Hinweis muss mit einem EU-Logo und einem vorgegebenen Text erfolgen.

Hierfür wurde ein Merkblatt entwickelt, das die wesentlichen Vorgaben enthält (siehe Infospalte).

Merkblätter AUKM ab 2022

Darstellung der Auflagen und Förderbedingungen zu den AUKM der neuen Förderperiode

  Kurzübersicht über die Auflagen und Förderbedingungen der Agrarumwelt-und Klimamaßnahmen (Stand 02.08.2022)

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