ELER-Förderung zum Tierwohl (bis November 2023)
Mit dem ELER-Programm für den ländlichen Raum (PFEIL) wird seit 2015 erstmals in Niedersachsen eine Förderung für freiwillige Leistungen zur Verbesserung des Tierwohls angeboten.
Ein besonderes Landesinteresse an der Durchführung der Fördermaßnahmen besteht, weil mit der Förderung der Einführung oder Beibehaltung besonders tiergerechter Haltungsverfahren von Nutztieren ein zusätzlicher Anreiz zur freiwilligen und vorzeitigen Umsetzung des niedersächsischen Tierschutzplans gegeben wird.
Die Förderung wird ab 2019 ausschließlich für die tiergerechte Haltung von Schweinen gewährt.
In den Maßnahmen zum Tierwohl sollen Betriebe gefördert werden, die Sauen, Ferkel und/oder Mastschweine besonders tiergerecht halten. Dazu zählt insbesondere, auf das bisher obligatorische Kupieren der Schwänze bei Schweinen zu verzichten.
Mit der neuen Förderperiode 2023 wir auch eine neue Tierwohlförderung angeboten. Detaillierte Informationen finden Sie hier.
Neue Vorgaben zur Information der Öffentlichkeit (Publizität)
Landwirtschaftliche Betriebe, die eine Förderung im Bereich ELER erhalten und eine betriebliche Internetseite betreiben, müssen auf die EU-Förderung hinweisen. Dieser Hinweis muss mit einem EU-Logo und einem vorgegebenen Text erfolgen.
Hierfür wurde ein Merkblatt entwickelt, das die wesentlichen Vorgaben enthält (siehe Infospalte).
Über folgende Links finden Sie detaillierte Informationen zu den einzelnen Fördermaßnahmen:
Allgemeine Voraussetzungen für die Förderung
Antragsstellung und weitere Termine
Förderung von Legehennen
Förderung von Mastschweinen
Förderung der Sauenhaltung
Förderung der Ferkelaufzucht
Alle Antragsformulare zum Download
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