In den Richtlinien sind die einzuhaltenden Förderbestimmungen aufgeführt. Nutzen Sie auch den Newsletter, um auf dem aktuellen Stand zu bleiben!
Richtlinie ELER-Tierwohl (Stand 2021) (nicht vollständig barrierefrei)
Ziel der Förderung:
Gefördert wird eine besonders tiergerechte Ferkelaufzucht ohne das Kupieren der Schwänze.
Allein durch handlungsorientierte Ansätze (z. B. Erhöhung des Platzangebotes) kann das Schwanzbeißen nicht sicher verhindert werden. Versuche in der Praxis haben gezeigt, dass viele unterschiedliche Faktoren einen Einfluss auf das Tierwohl haben. Wesentliche Einflüsse wie z. B. Stallklima, Ferkelgesundheit, Darmgesundheit usw. werden als nicht kontrollierbar eingestuft und sind damit als Förderbedingungen nicht umsetzbar.
Die erfolgsorientierte Maßnahme mit dem Indikator „Intakter Ringelschwanz“ hat bei komplexen Abläufen wie Tierwohl-Fragen große Vorteile. Es werden keine Haltungsbedingungen vorgeschrieben, der Betriebsleiter muss seine eigenen Erfahrungen einbringen und seine betrieblichen Voraussetzungen optimal gestalten. Letztlich ist der Tierhalter für den Erfolg der Maßnahme verantwortlich, nur dann erhält er auch eine Zahlung.
Umfangreiche Schulungsangebote sollen als Begleitung das erforderliche Praxiswissen vermitteln. Es sind gesonderte Schulungen für die Aufzuchtbetriebe und die Mastbetriebe vorgesehen.
Höhe der Förderung:
Die Höhe der Zuwendung beträgt jährlich 5 EUR für jedes nicht kupierte Ferkel. Der Zuwendungsbetrag muss über 500 € liegen („Bagatellgrenze“).
Maßgeblich ist die Anzahl der Ferkel, die nach der Aufzucht zur Mast, zur Zucht oder anderweitig vermarktet (verkauft) oder im Betrieb gemästet bzw. als Zuchttiere gehalten werden. Die Förderung wird unabhängig von den Fördermaßnahmen T2-Mastschweine und T4-Sauenhaltung gewährt.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass
Förderbedingungen:
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Richtlinie ELER-Tierwohl (Stand 2021) (nicht vollständig barrierefrei)
Im Merkblatt sind die wichtigsten Bestimmungen für die Förderung zusammengefasst.
Die Bestandsaufzeichnungen müssen ständig mit dem aktuellen Bestand übereinstimmen - sie können auch elektronisch geführt werden.
Merkblatt zur Förderung der Ferkelaufzucht (2022) (nicht vollständig barrierefrei)
(PDF)
elektronische Aufzeichnungen zur Ferkelaufzucht (nicht vollständig barrierefrei)
(XLSX)
Aufzeichnungen zur Ferkelaufzucht (nicht vollständig barrierefrei)
(PDF)
Ferkelaufzucht - Bescheinigung des Tierarztes (nicht vollständig barrierefrei)
(PDF)
Wenn die Tierhaltung auf einen anderen Betrieb übertragen werden soll, muss dies vorher der Bewilligungsstelle der LWK angezeigt werden!
Meldung Bewirtschafterwechsel (Formular) - Download (PDF) (nicht vollständig barrierefrei)
(PDF)
Ratgeber zur Reduzierung des Risikos für Schwanzbeißen bei Schweinen
(PDF)
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer (Kontakte am Ende der Seite)