Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer (Kontakte am Ende der Seite)
Alle Antragsformulare zum Download
Die Antragstellung 2022 ist bis zum 16. Mai 2022 möglich. Zusätzlich muss immer der Antrag Agrarförderung und Agrarumweltmaßnahmen (ANDI-Antrag) abgegeben werden.
Die Anträge sind einzureichen bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen Fachbereich 2.1 – SG 2.1.1, Gertrudenstraße 24, 26121 Oldenburg.
Antragsformulare Tierwohl 2022
Bitte beachten Sie, dass auch immer ein elektronischer Sammelantrag (ANDI) abzugeben ist.
Die Antragstellung muss bis zum 16. Mai 2022 erfolgen.
- Antrag ELER-Tierwohl 2022 (nicht vollständig barrierefrei) - Download (PDF)
- Antrag Tierwohl - Anlage 2 (Mastschweine) (nicht vollständig barrierefrei) - Download (PDF)
- Antrag Tierwohl - Anlage 3 (Sauenhaltung) (nicht vollständig barrierefrei) - Download (PDF)
- Antrag Tierwohl - Anlage 4 (Ferkelaufzucht) (nicht vollständig barrierefrei) - Download (PDF)
Richtlinie ELER -Tierwohl (Stand 1.3.2021)
In den Richtlinien sind die einzuhaltenden Förderbestimmungen aufgeführt. Nutzen Sie auch den Newsletter, um auf dem aktuellen Stand zu bleiben!
Bewirtschafterwechsel
Wenn die Tierhaltung auf einen anderen Betrieb übertragen werden soll, muss dies vorher der Bewilligungsstelle der LWK angezeigt werden!