Details zur Förderung hier:
GL 11 - Merkblatt "Grundförderung" (nicht vollständig barrierefrei)
GL 12 - Merkblatt "Zusatzförderung" (nicht vollständig barrierefrei)
GL/BB/NG3 + NG 4 - Förderspezifische Aufzeichnungen
Der früheste Schnitttermin 2022 wird für NiB-AUM GL11 auf den 19. Mai 2022 festgesetzt:
Hintergund: Seit 2008 wird dieser Termin phänologisch abgeleitet und aus dem Zustand einer Kennart bestimmt (Blüte des Wiesen-Fuchsschwanzes).
Fördersatz: 170,00 €/ha
Gegenstand der Förderung: Gefördert wird eine umweltgerechte Bewirtschaftung von Dauergrünland durch die Verringerung der Betriebsmittelanwendung und durch Vorgabe des ersten Schnitttermins.
Angebot: landesweit
(Flächen, die in Naturschutzgebieten, in den Nationalparken „Harz“ und „Niedersächsisches Wattenmeer“ sowie im Gebietsteil C des Biosphärenreservats „Niedersächsische Elbtalaue“ liegen oder andere Flächen, für die ein gesetzlicher Anspruch auf Erschwernisausgleich besteht, sind von der Förderung ausgeschlossen. Flächen in gesetzlich geschützten Biotopen nach § 30 BNatSchG und § 24 NAGBNatSchG sind von der Förderung nur dann ausgeschlossen, wenn ein Antrag auf Erschwernisausgleich vorliegt. Flächen in Landschaftsschutzgebieten sind ebenfalls von der Förderung ausgeschlossen, soweit generelle Verbote hinsichtlich der landwirtschaftlichen Nutzung bestehen.)
Einzuhaltende Bedingungen:
13 € je Punktwert/ha
Die Punktanzahl für die einzelnen Bewirtschaftungsbedingungen hat dabei eine unterschiedliche Höhe (möglich sind bis zu 60 Punkte).
Zuschlag:
Pflegeschnitt im Herbst: 85 €/ha
Gegenstand der Förderung:
Aufbauend auf der Grundförderung nach GL 11 wird eine zusätzliche Förderung für weitergehende Bewirtschaftungsbedingungen, die sich aus der Punktwerttabelle (Anlage 10 der RL) ergeben, gewährt.
Fördervoraussetzung: (Förderkulisse)
Zuwendungsfähig sind nur Flächen, die in bestimmten Gebieten der Naturschutzkulisse liegen.
Einzuhaltende Bedingungen (die von der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde festgelegt und bestätigt werden):
Die Förderkulisse für die Naturschutzmaßnahmen finden Sie in ANDI oder im Kartenserver des Umweltministeriums (zum Kartenserver).
Die Fördermaßnahme GL12 wird zur Antragstellung in Niedersachsen und Bremen nur in einem eingeschränktem Umfang angeboten. Detalis entnehmen Sie bitte den Antragsunterlagen.
Alle Details zur Förderung finden Sie in der Richtlinie oder im Merkblatt zur Fördermaßnahme (siehe rechts).
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Dienststellen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen: