Details zur Förderung hier:
BS 6 - Merkblatt "Mehrjährige Schonstreifen für den Rotmilan"
Zur Antragstellung 2021 werden nur Verlängerungsanträge für auslaufende Verpflichtungen zugelassen. Eine Erhöhung der Verpflichtung ist nicht möglich.
Bei Beantragung eines Verlängerungsantrages zu beachten:
Die beantragten Flächen wurden in der Flächenbearbeitung (Anlage 2) des Sammelantrages entsprechend eingetragen und gekennzeichnet.
Die Verlängerung der am 31.12.2021 auslaufenden Verpflichtung der Fördermaßnahme BS6 "mehrjährige Schonstreifen für den Rotmilan" um ein Jahr wurde beantragt.
Die Flächen, die mit Schonstreifen (ggf. auch ganze Schläge) für den Rotmilan angelegt sind, entsprechen voraussichtlich auch im Verlauf eines 6. Verpflichtungsjahres den vorgegebenen Anforderungen.
Nur wenn die beantragten Flächen einen ausreichenden Bestand an den jeweiligen mehrjährigen Futterkulturen, bestehend aus niedrigwüchsigen Kräutern und Gräsern nach den vorgegebenen Saatgutmischungen, aufweisen, ist eine Verlängerung der bestehenden Verpflichtung möglich.
Ist ein geeigneter Aufwuchs auf den Verpflichtungsflächen nicht vorhanden, so kann die Fläche ohne Umbruch durch Übersaat mit den geeigneten Saatgutmischungen erneut bestellt werden.
Der Antrag auf Verlängerung kann bis zum 15.11.2021 zurückgezogen werden, wenn die Flächen den Anforderungen der Fördermaßnahme Schonstreifen für den Rotmilan nicht mehr entsprechen.
Fördersatz:
635 €/ha
Zuschlag:
A |
Beteiligung der zuständigen UNB bei der Festlegung der konkreten Flächenlage |
100 €/ha |
Gegenstand der Förderung:
Gefördert wird der Erhalt von Brut-, Nahrungs- oder Rückzugsflächen für Vogel- und Tierarten der Agrarlandschaft auf Ackerland, insbesondere für den Rotmilan.
Fördervoraussetzung: (Förderkulisse)
Zuwendungsfähig sind nur Ackerflächen in bestimmten Gebieten der Naturschutzkulisse in den Landkreisen Celle, Göttingen, Goslar, Hameln-Pyrmont, Helmstedt, Hildesheim, Holzminden, Northeim, Osterode, Peine, Wolfenbüttel und Schaumburg sowie den Städten Braunschweig, Göttingen, Hildesheim, Salzgitter, Wolfsburg und der Region Hannover.
Zuwendungsfähig sind dabei alle beantragten Schläge, die von der festgelegten Förderkulisse angeschnitten sind.
Einzuhaltende Bedingungen:
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Dienststellen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen: