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BS 6 - Mehrjährige Schonstreifen für den Rotmilan

Zur Antragstellung 2022 werden nur Folgeanträge mit mindestens 2 Jahren Restlaufzeit zugelassen.

Fördersatz:

635 €/ha

Zuschlag:

A

Beteiligung der zuständigen UNB bei der Festlegung der konkreten Flächenlage

100 €/ha

Gegenstand der Förderung:

Gefördert wird der Erhalt von Brut-, Nahrungs- oder Rückzugsflächen für Vogel- und Tierarten der Agrarlandschaft auf Ackerland, insbesondere für den Rotmilan.

Fördervoraussetzung: (Förderkulisse)

Zuwendungsfähig sind nur Ackerflächen in bestimmten Gebieten der Naturschutzkulisse in den Landkreisen Celle, Göttingen, Goslar, Hameln-Pyrmont, Helmstedt, Hildesheim, Holzminden, Northeim, Osterode, Peine, Wolfenbüttel und Schaumburg sowie den Städten Braunschweig, Göttingen, Hildesheim, Salzgitter, Wolfsburg und der Region Hannover.

Zuwendungsfähig sind dabei alle beantragten Schläge, die von der festgelegten Förderkulisse angeschnitten sind.

Einzuhaltende Bedingungen:

  • Anlage eines Schonstreifens mit einer Breite von mindestens 6 und maximal 30 Metern.Andere Flächenzuschnitte sind zulässig, wenn eine Bestätigung der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde über die besondere naturschutz-fachliche Bedeutung vorliegt.
  • Die betreffenden Flächen sind mit mehrjährigen Futterkulturen bestehend aus niedrigwüchsigen Kräutern und Gräsern nach Saatgutmischungen als Hauptfrucht bis zum 15. April des ersten Verpflichtungsjahres zu bestellen. Der Aufwuchs ist mindestens zweimal im Jahr im Zeitraum ab dem 1. Mai bis einschließlich 30. Juni zu mähen oder zu schlegeln. Eine Nachbeweidung ist möglich.
  • Auf jeweils 20 bis maximal 50 %, mindestens jedoch 2 und maximal 15 Metern Breite, der betreffenden Fläche ist eine Ruhezeit einzuhalten. Die ruhende Fläche, deren Lage jährlich wechseln kann, darf frühestens ab dem 16. August gemäht, geschlegelt oder beweidet werden.
  • Ein Umbruch der Fläche darf nicht durchgeführt werden.
  • Die Zusammensetzung und Herkunft der Saatgutmischung ist zu dokumentieren.
  • Es sind förderspezifische Aufzeichnungen vorzunehmen, diese sind im Betrieb vorzuhalten.

Die Förderkulissen für die Naturschutzmaßnahmen finden Sie in ANDI oder im Kartenserver des Umweltministeriums (zum Kartenserver).

Alle Details zur Förderung finden Sie in der Richtlinie oder im Merkblatt zur Fördermaßnahme (siehe rechts).

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Dienststellen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen:

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