AUM - Details zu den Maßnahmen
Die Richtlinie NiB-AUM wurde auf Basis der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 erstellt. Diese Verordnung regelt die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).
Die angebotenen Agrarumweltmaßnahmen sind Bestandteil des Niedersächsichen/Bremer Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums (PFEIL) und wurden durch die EU-Kommission im Mai 2015 genehmigt.
Nachfolgend können Sie Details zu den einzelnen Maßnahmen abrufen:
BV1 Ökologischer Landbau, Grundförderung
BV2 Ausbringung von Gülle und Substraten
BV3 Ökologischer Landbau, Zusatzförderung Wasserschutz
AL1 - Anbau vielfältiger Kulturen
AL2 - Winterbegrünung mit Zwischenfrüchten und Untersaaten (AL21/AL22)
AL4 - Verzicht auf Bodenbearbeitung nach Raps
AL5 - Verzicht auf Bodenbearbeitung nach Mais
BS1 - Einjährige Blühstreifen (BS11/BS12)
BS2 - Mehrjährige Blühstreifen
BS3 - Mehrjährige Schonstreifen für Ackerwildkräuter
BS4 - Mehrjährige Schonstreifen für den Feldhamster
BS5 - Mehrjährige Schonstreifen für den Ortolan
BS6 - Mehrjährige Schonstreifen für den Rotmilan
BS7 - Grünstreifen zum Erosions- und Gewässerschutz (BS71/BS72)
BS8 - Hecken zum Schutz vor Winderosion
BS9 - Hecken für den Wildtier- und Vogelschutz
GL1 - Extensive Bewirtschaftung (GL11/GL12)
GL2 - Einhaltung einer Frühjahrsruhe (GL21/GL22)
GL3 - Weidenutzung in Hanglagen (GL31/GL32)
GL4 - Zusatzauflagen zum Erschwernisausgleich
GL5 - Artenreiches Grünland (GL51/GL52/GL53)
BB1 - Beweidung besonderer Biotoptypen
BB2 - Mahd besonderer Biotoptypen
NG1 - Nordische Gastvögel auf Ackerland
NG2 - winterharte Zwischenfrüchte für Nordische Gastvögel
NG3 - Grünland außerhalb von Wiesenvogelschutzgebieten