Details zur Förderung hier:
GL 4 - Merkblatt "Zusätzliche Bewirtschaftungsbedingungen zum Erschwernisausgleich" (nicht vollständig barrierefrei)
GL/BB/NG3 + NG 4 - Förderspezifische Aufzeichnungen
Zur Antragstellung 2022 werden nur Folgeanträge (bei mindestens 2 Jahre Restlaufzeit der bestehenden Verpflichtung) zugelassen.
Die Punktanzahl für die einzelnen Bewirtschaftungsbedingungen hat dabei eine unterschiedliche Höhe (möglich sind bis zu 36 Punkte).
Zuschlag:
Pflegeschnitt im Herbst: 85 €/ha
Gegenstand der Förderung:
Aufbauend auf den Nutzungsauflagen für Dauergrünland, für die ein Anspruch auf Erschwernisausgleich besteht, wird eine zusätzliche Förderung für weitergehende Bewirtschaftungsbedingungen, die sich aus der Punktwerttabelle (Anlage 10 der RL) ergeben, gewährt.
Fördervoraussetzung: (Förderkulisse)
Zuwendungsfähig sind nur Dauergrünlandflächen, die in Gebieten mit entsprechenden Schutzgebietsbestimmungen liegen (Naturschutzgebiete, Nationalparke „Harz“ und „Niedersächsisches Wattenmeer“, Gebietsteil C des Biosphärenreservats „Niedersächsische Elbtalaue“, bremische Natura 2000-Schutzgebiete oder andere Gebiete, für die ein Anspruch auf Erschwernisausgleich besteht. Diese Regelung gilt entsprechend für Flächen in Landschaftsschutzgebieten, die in der Naturschutzkulisse liegen und bei denen generelle Verbote hinsichtlich der landwirtschaftlichen Nutzung bestehen.
Einzuhaltende Bedingungen:
Es gelten die Auflagen des Erschwernisausgleichs sowie zusätzliche Bewirtschaftungsbedingungen, die durch die zuständige Untere Naturschutzbehörde festgelegt und bestätigt werden, wie z. B.
Die Dauergrünlandflächen sind mindestens einmal jährlich im Zeitraum vom 01.05. bis 30.09. zu nutzen (z. B. durch Schnittnutzung oder Beweidung).
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Dienststellen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen: