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GL 3 - Weidenutzung in Hanglagen (GL31/GL32)

Zur Antragstellung 2022 werden nur Folgeanträge (bei mindestens 2 Jahre Restlaufzeit der bestehenden Verpflichtung) zugelassen.

GL 31 - Grundförderung

Fördersatz: 200 €/ha

Gegenstand der Förderung:

Gefördert wird die extensive Beweidung von Dauergrünland im Berg- und Hügelland zur Aufrechterhaltung und Aufwertung der Artenvielfalt.

Angebot: Zuwendungsfähig sind nur Flächen, deren potenzielle Gefährdung durch Wassererosion mit den Gefährdungsstufen Enat 4-5 nach DIN 19708 eingestuft wur­den und die in den Landkreisen Göttingen, Goslar, Hameln-Pyrmont, Helmstedt, Hil­desheim, Holzminden, Northeim, Osnabrück, Osterode, Peine, Schaumburg und Wolfenbüttel sowie den Städten Göttingen, Hildesheim, Salzgitter und der Region Hannover liegen.


(Flächen, die in Naturschutzgebieten, in den Nationalparken „Harz“ und „Niedersächsisches Watten­meer“ sowie im Gebietsteil C des Biosphärenreservats „Niedersächsische Elbtalaue“ liegen oder an­dere Flächen, für die ein gesetzlicher Anspruch auf Erschwernisausgleich besteht, sind von der Förde­rung ausgeschlossen. Flächen in gesetzlich geschützten Biotopen nach § 30 BNatSchG und § 24 NAGBNatSchG sind von der Förderung nur dann ausgeschlossen, wenn ein Antrag auf Erschwernis­ausgleich vorliegt. Flächen in Landschaftsschutzgebieten sind ebenfalls von der Förderung ausgeschlossen, soweit generelle Verbote hinsichtlich der landwirtschaftlichen Nutzung bestehen.)


Einzuhaltende Bedingungen:

  • Auf dem gesamten Betrieb muss ein Viehbesatz von mindestens 0,3 RGV pro Hektar Dauergrünlandfläche pro Jahr eingehalten werden.
  • Mindestens eine Weidenutzung im Jahr. Zusätzliche Schnittnutzungen sind zulässig.
  • Die Nutzung als intensive Portionsweide ist untersagt.
  • Die Flächen sind mindestens einmal in der Zeit vom 1. Mai bis 30. Septem­ber zu nutzen.

  • Keine mineralischen Düngemittel, die Stickstoff enthalten (siehe Anlage 9 der RL), sowie keine Pflanzenschutzmittel.
  • Die Veränderung des Bodenreliefs sowie sämtliche Meliorationsmaßnahmen wie Be- und Entwässerung sowie die Beregnung sind untersagt.
  • Eine wendende oder lockernde Bodenbearbeitung ist untersagt, Pflegemaß­nahmen wie Walzen, Schleppen oder Nachsaat sind grundsätzlich zulässig.
  • Es sind förderspezifische Aufzeichnungen vorzunehmen, diese sind im Be­trieb vorzuhalten!


GL 32 - Zusatzförderung - naturschutzgerechte Weidenutzung auf Hanglagen außerhalb von Schutzgebieten

Fördersatz
(zusätzlich zum Fördersatz GL31):

Variante 1

110 €/ha (Alt: 75 €/ha)

Variante 2

85 €/ha

Variante 3

160 €/ha


Gegenstand der Förderung:

Aufbauend auf der Grundförderung nach GL31 werden zusätzliche Bewirtschaftungs-bedingungen für eine weitergehende Beschränkung der Weidenutzung angeboten.

Fördervoraussetzung (Förderkulisse):

Zuwendungsfähig sind nur Flächen, die in bestimmten Gebieten der Naturschutzku­lisse liegen und deren potenzielle Gefährdung durch Wassererosion mit den Gefähr­dungsstufe Enat 5 nach DIN 19708 eingestuft wurde.

Zuwendungsfähig sind dabei alle beantragten Schläge, die von der festgelegten För­derkulisse angeschnitten sind.

Einzuhaltende Bedingungen (die von der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde festgelegt und bestätigt werden):

  • Bewirtschaftungsauflagen der Grundförderung (siehe Merkblatt GL31) sowie

Variante 1:

  • Kein Einsatz von mineralischen bzw. organischen Düngemitteln.

Variante 2:

  • Bis zum 15.11. hat ein Pflegeschnitt einschließlich nachfolgendem Abtransport des Mähgutes zu erfolgen.

Variante 3:

  • Keine Beweidung bis einschließlich 15. Juli.

Außerdem
darf auf der Weide weder Grund- noch Kraftfutter zugefüttert werden. Für bestimmte Situationen gibt es nach Zustimmung der Bewilligungsbehörde Ausnahmen. Unter dieses Zufütterungsverbot fällt nicht die Gabe von notwendigen Mineralien (z. B. Salzleckstein).


Die Förderkulissen für die Naturschutzmaßnahmen finden Sie in ANDI oder im Kartenserver des Umweltministeriums (zum Kartenserver).

Alle Details zur Förderung finden Sie in der Richtlinie oder im Merkblatt zur Fördermaßnahme (siehe rechts).
Die Fördermaßnahme - Teilförderung GL32 wird aktuell nicht zur Antragstellung angeboten. Neue Anträge oder die Erhöhung einer bestehenden Verpflichtung sind damit nicht möglich. Bewilligte Anträge laufen bis zum Ende des Verpflichtungszeitraums.

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