Details zur Förderung hier:
BS 9 - Merkblatt "Anlage von Hecken für den Wildtier- und Vogelschutz"
Die Fördermaßnahme wird nicht mehr zur Antragstellung angeboten. Neue Anträge oder die Erhöhung einer bestehenden Verpflichtung sind damit nicht möglich. Bewilligte Anträge laufen bis zum Ende der Verpflichtungsdauer.
Hinweis: Zusätzlich zu dieser Förderung ist eine separate Förderung der Pflanzkosten (Pflanzen und Einzäunung) aus Landesmitteln geplant.
Gegenstand der Förderung:
Gefördert wird die Anlage und Pflege von Hecken zum dauerhaften Wildtier- und Vogelschutz auf Ackerflächen des Betriebes.
Angebot: nur in Gebietskulisse
Die betreffenden Flächen müssen in vom Acker dominierten Landschaften liegen.
Eine Bewilligung erfolgt nur dann, wenn eine Bestätigung über die Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde vorliegt.
Einzuhaltende Bedingungen:
Details zur Förderung hier:
BS 9 - Merkblatt "Anlage von Hecken für den Wildtier- und Vogelschutz"
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Dienststellen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen: