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BS 9 - Anlage von Hecken für den Wildtier- und Vogelschutz

Die Fördermaßnahme wird nicht mehr zur Antragstellung angeboten. Neue Anträge oder die Erhöhung einer bestehenden Verpflichtung sind damit nicht möglich. Bewilligte Anträge laufen bis zum Ende der Verpflichtungsdauer.


Fördersatz: 2.600 €/ha

Hinweis: Zusätzlich zu dieser Förderung ist eine separate Förderung der Pflanzkosten (Pflanzen und Einzäunung) aus Landesmitteln geplant.

Gegenstand der Förderung:

Gefördert wird die Anlage und Pflege von Hecken zum dauerhaften Wildtier- und Vogelschutz auf Ackerflächen des Betriebes.

Angebot: nur in Gebietskulisse

Die betreffenden Flächen müssen in vom Acker dominierten Landschaften liegen.

Eine Bewilligung erfolgt nur dann, wenn eine Bestätigung über die Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde vorliegt.

Einzuhaltende Bedingungen:

  • Für die Anlage von Vogelschutzhecken sind Ackerflächen bereitzustellen.
  • Breite der Streifen mindestens 6 Meter und maximal 15 Meter.
  • Es muss eine Anpflanzung mit standorttypischen Laubgehölzen erfolgen.
  • Die Anlage kann als Frühjahrs- oder Herbstbepflanzung im ersten Verpflichtungsjahr erfolgen.
  • Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und Düngemitteln ist während der Verpflichtungsdauer untersagt.
  • Die Verpflichtungsdauer beträgt 7 Jahre.

Alle Details zur Förderung finden Sie in der Richtlinie oder im Merkblatt zur Fördermaßnahme (siehe rechts).


Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Dienststellen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen:

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