Details zur Föderung hier:
BS 8 - Merkblatt "Anlage von Hecken zum Schutz vor Winderosion"
Die Fördermaßnahme wird nicht mehr zur Antragstellung angeboten. Neue Anträge oder die Erhöhung einer bestehenden Verpflichtung sind damit nicht möglich. Bewilligte Anträge laufen bis zum Ende der Verpflichtungsdauer.
Hinweis: Zusätzlich zu dieser Förderung ist eine separate Förderung der Pflanzkosten (Pflanzen und Einzäunung) aus Landesmitteln geplant.
Gegenstand der Förderung:
Gefördert wird die Anlage und Pflege von Schutzstreifen zur Minderung der Winderosion auf Ackerflächen des Betriebes.
Angebot: nur in Gebietskulisse
Die betreffenden Flächen müssen eine potenzielle Gefährdung durch Winderosion mit den Gefährdungsstufen Enat 4 bis 5 nach DIN 19706 aufweisen und in der Gebietskulisse „Winderosion/Windschutz“ des LBEG liegen.
Flächen, die in Schwerpunkträumen des Wiesenvogelschutzes liegen, sind generell von der Förderung ausgeschlossen (Bestätigung durch UNB).
Einzuhaltende Bedingungen:
Details zur Föderung hier:
BS 8 - Merkblatt "Anlage von Hecken zum Schutz vor Winderosion"
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Dienststellen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen: