BS 5 - Mehrjährige Schonstreifen für den Ortolan
Fördersatz:
960 €/ha
Zuschlag:
A
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Beteiligung der zuständigen UNB bei der Festlegung der konkreten Flächenlage
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100 €/ha
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Gegenstand der Förderung:
Gefördert wird der Erhalt von Brut-, Nahrungs- oder Rückzugsflächen für Vogel- und Tierarten der Agrarlandschaft auf Ackerland, insbesondere für den Ortolan.
Fördervoraussetzung: (Förderkulisse)
Zuwendungsfähig sind nur Ackerflächen in bestimmten Gebieten der Naturschutzkulisse in den Landkreisen Diepholz, Gifhorn, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Nienburg und Uelzen.
Zuwendungsfähig sind dabei alle beantragten Schläge, die von der festgelegten Förderkulisse angeschnitten sind.
Einzuhaltende Bedingungen:
- Anlage eines Schonstreifens mit einer Breite von mindestens 6 und maximal 30 Metern. Andere Flächenzuschnitte sind zulässig, wenn eine Bestätigung der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde über die besondere naturschutz-fachliche Bedeutung vorliegt.
- Die betreffenden Flächen sind jährlich mit Getreide (außer Mais) ohne Untersaat als Hauptfrucht bis zum 15. April zu bestellen. Innerhalb der fünfjährigen Verpflichtungsdauer ist zweimal ein Getreide-Leguminosen-Gemenge bis zu diesem Termin anzubauen, das nicht geerntet wird.
- Die Anwendung von Pflanzenschutz- und Düngemitteln, die Stickstoff enthalten, ist untersagt. Zulässige Düngemittel können einer Liste entnommen werden.
- Der Anbau von Zwischenfrüchten ist zulässig.
- Eine Beregnung ist untersagt.
- Es sind förderspezifische Aufzeichnungen vorzunehmen, diese sind im Betrieb vorzuhalten.
Die Förderkulissen für die Naturschutzmaßnahmen finden Sie auf der ANDI-CD oder im Kartenserver des Umweltministeriums (zum
Kartenserver).
Alle Details zur Förderung finden Sie in der Richtlinie oder im Merkblatt zur Fördermaßnahme (siehe rechts).