Details zur Förderung hier:
BS 3 - Merkblatt "Mehrjährige Schonstreifen für Ackerwildkräuter"
Zur Antragstellung 2022 werden nur Folgeanträge (bei mindestens 2 Jahre Restlaufzeit der bestehenden Verpflichtung) zugelassen.
Fördersatz:
750 €/ha
Zuschläge:
A |
Verzicht auf Ernte |
545 €/ha |
B |
Beteiligung der zuständigen UNB bei der Festlegung der konkreten Flächenlage |
100 €/ha |
Gegenstand der Förderung:
Gefördert wird die Extensivierung von Anbauverfahren auf Ackerland zum Erhalt von vor allem nach der Roten Liste Niedersachsen und Bremen landesweit vom Aussterben bedrohter und stark gefährdeter Pflanzenarten und -gesellschaften
Fördervoraussetzung: (Förderkulisse)
Zuwendungsfähig sind nur Ackerflächen, die in bestimmten Gebieten der Naturschutzkulisse liegen.
Zuwendungsfähig sind dabei alle beantragten Schläge, die von der festgelegten Förderkulisse angeschnitten sind.
Einzuhaltende Bedingungen:
Die Förderkulisse für die Naturschutzmaßnahmen finden Sie in ANDI oder im Kartenserver des Umweltministeriums (zum Kartenserver).
Alle Details zur Förderung finden Sie in der Richtlinie oder im Merkblatt zur Fördermaßnahme (siehe rechts).
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Dienststellen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen: