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BB2 - Mahd besonderer Biotoptypen

Zur Antragstellung 2022 werden Erstanträge und Folgeanträge (bei mindestens 2 Jahre Restlaufzeit der bestehenden Verpflichtung) zugelassen.

Fördersatz:

325 €/ha

Zuschläge:

A

erschwerte Bedingungen (z. B. mittlere Hanglage, nicht verwertbarer Aufwuchs)

740 €/ha

B

Mahd ist aufgrund der Beschaffenheit oder dem Schutzzweck nur von Hand durchführbar

755 €/ha

Die Zuschläge können miteinander kombiniert werden

Gegenstand der Förderung:

Gefördert wird die maschinelle Mahd von montanen Wiesen einschließlich Abtransport des Mähgutes.

Fördervoraussetzung: (Förderkulisse)

Zuwendungsfähig sind nur Flächen, die in bestimmten Gebieten der Naturschutzkulisse liegen.

Zuwendungsfähig sind dabei alle beantragten Schläge, die von der festgelegten För­derkulisse angeschnitten sind.

Einzuhaltende Bedingungen:

  • Durchführung der maschinellen Mahd nach einem durch die zuständige Untere Naturschutzbehörde erstellten Bewirtschaftungsplan.
  • Die Anwendung von Pflanzenschutz- und Düngemitteln sowie das Kalken sind untersagt.
  • Die Durchführung einer mechanischen Bodenbearbeitung ist untersagt.
  • Die maschinelle Mahd der Vegetation mit dem ersten Schnitt ist jährlich im Zeitraum ab dem 25. Juni bis einschließlich 31. Oktober durchzuführen.
  • Das anfallende Mähgut ist aufzunehmen und abzufahren.
  • Es sind förderspezifische Aufzeichnungen vorzunehmen, diese sind im Betrieb vorzuhalten.

Sonstige Bestimmungen:

  • Für Flächen, die eine Basisprämie (1. Säule) erhalten, wird der obige Fördersatz gekürzt (bei Magerrasen sowie montanen Wiesen jeweils um jährlich 65 €/ha ).
  • Bei Flächen, die keine Basisprämie (1. Säule) erhalten, können z. B. mit Gehölzaufwuchs bestandene Flächenanteile bis zu 25 % als zuwendungsfähig berücksichtigt werden.

Die Förderkulisse für die Naturschutzmaßnahmen finden Sie in ANDI oder im Kartenserver des Umweltministeriums (zum Kartenserver).

Alle Details zur Förderung finden Sie in der Richtlinie oder im Merkblatt zur Fördermaßnahme (siehe rechts).

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Dienststellen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen:

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