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BB 1 - Beweidung besonderer Biotoptypen

Zur Antragstellung 2022 werden Erstanträge und Folgeanträge (bei mindestens 2 Jahre Restlaufzeit der bestehenden Verpflichtung) zugelassen.


Fördersatz:

1.

Magerrasen/montane Wiesen

315 €/ha

2.

Sand- und Moorheiden

275 €/ha

Zuschläge:

A

nur bei 1: erschwerte Bedingungen (mittlere Hanglage, Flachgründigkeit, Kleinstparzellierung, flexible Zäunung)

155 €/ha

B

Mahd von Teilflächen im zweijährigen Rhythmus einschließlich Abtransport des Mähgutes

175 €/ha

C

Mahd ist aufgrund der Beschaffenheit oder dem Schutzzweck nur von Hand durchführbar

510 €/ha

D

Beweidung (auch) mit Ziegen

105 €/ha


Die Zuschläge können teilweise miteinander kombiniert werden

Gegenstand der Förderung:

Gefördert wird die Beweidung von montanen Wiesen, Magerrasen, Sand- und Moor­heiden (einschließlich Pfeifengrasdegenerationsstadien, die mit Moorheide in Kontakt sind), ggf. teilweise zusätzlich mit Mahd.

Fördervoraussetzung: (Förderkulisse)

Zuwendungsfähig sind nur Flächen, die in bestimmten Gebieten der Naturschutzku­lisse liegen.

Zuwendungsfähig sind dabei alle beantragten Schläge, die von der festgelegten För­derkulisse angeschnitten sind.

Einzuhaltende Bedingungen:

  • Durchführung der Beweidung nach einem durch die zuständige Untere Naturschutz­behörde erstellten Beweidungsplan.
  • Die Anwendung von Pflanzenschutz- und Düngemitteln sowie das Kalken sind untersagt.
  • Die Durchführung einer mechanischen Bodenbearbeitung ist untersagt.
  • Die Nutzung durch Beweidung und ggf. Mahd muss mindestens einmal jährlich im Zeitraum ab dem 1. Mai bis einschließlich 31.Oktober erfolgen.
  • Es sind förderspezifische Aufzeichnungen vorzunehmen, diese sind im Betrieb vorzuhalten.

Sonstige Bestimmungen:

  • Für Flächen, die eine Basisprämie (1. Säule) erhalten, wird der obige Fördersatz gekürzt (bei Magerrasen sowie montanen Wiesen jeweils um jährlich 65 €/ha und bei Sand- und Moorheiden um 215 €/ha).
  • Bei Flächen, die keine Basisprämie (1. Säule) erhalten, können z. B. mit Gehölzaufwuchs bestandene Flächenanteile bis zu 25 % als zuwendungsfähig berück­sichtigt werden.


Die Förderkulissen für die Naturschutzmaßnahmen finden Sie in ANDI oder im Kartenserver des Umweltministeriums (zum Kartenserver).

Alle Details zur Förderung finden Sie in der Richtlinie oder im Merkblatt zur Fördermaßnahme (siehe rechts).


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