Details zur Förderung hier:
BB1- Merkblatt Beweidung (nicht vollständig barrierefrei)
GL/BB/NG3 + NG 4 - Förderspezifische Aufzeichnungen
Zur Antragstellung 2022 werden Erstanträge und Folgeanträge (bei mindestens 2 Jahre Restlaufzeit der bestehenden Verpflichtung) zugelassen.
Fördersatz:
1. |
Magerrasen/montane Wiesen |
315 €/ha |
2. |
Sand- und Moorheiden |
275 €/ha |
Zuschläge:
A |
nur bei 1: erschwerte Bedingungen (mittlere Hanglage, Flachgründigkeit, Kleinstparzellierung, flexible Zäunung) |
155 €/ha |
B |
Mahd von Teilflächen im zweijährigen Rhythmus einschließlich Abtransport des Mähgutes |
175 €/ha |
C |
Mahd ist aufgrund der Beschaffenheit oder dem Schutzzweck nur von Hand durchführbar |
510 €/ha |
D |
Beweidung (auch) mit Ziegen |
105 €/ha |
Die Zuschläge können teilweise miteinander kombiniert werden
Gegenstand der Förderung:
Gefördert wird die Beweidung von montanen Wiesen, Magerrasen, Sand- und Moorheiden (einschließlich Pfeifengrasdegenerationsstadien, die mit Moorheide in Kontakt sind), ggf. teilweise zusätzlich mit Mahd.
Fördervoraussetzung: (Förderkulisse)
Zuwendungsfähig sind nur Flächen, die in bestimmten Gebieten der Naturschutzkulisse liegen.
Zuwendungsfähig sind dabei alle beantragten Schläge, die von der festgelegten Förderkulisse angeschnitten sind.
Einzuhaltende Bedingungen:
Sonstige Bestimmungen:
Die Förderkulissen für die Naturschutzmaßnahmen finden Sie in ANDI oder im Kartenserver des Umweltministeriums (zum Kartenserver).
Alle Details zur Förderung finden Sie in der Richtlinie oder im Merkblatt zur Fördermaßnahme (siehe rechts).
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Dienststellen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen: