Details zur Förderung hier:
AL 3 - Förderspezifische Aufzeichnungen Cultan - Nachweis Lohnunternehmer
Die Fördermaßnahme wird nicht mehr zur Antragstellung angeboten. Neue Anträge oder die Erhöhung einer bestehenden Verpflichtung sind damit nicht möglich. Bewilligte Anträge laufen bis zum Ende der Verpflichtungsdauer.
Fördersatz: 34,00 €/ha
Gegenstand der Förderung:
Gefördert wird die Anwendung des Cultanverfahrens zur Ausbringung von Mineraldünger.
Angebot: nur in Gebietskulisse
Zum Zeitpunkt der Antragstellung und im ersten Verpflichtungsjahr müssen mindestens 25 % oder 10 ha der landwirtschaftlichen Nutzfläche des Betriebes in der Zielkulisse der Wasserrahmenrichtlinie oder innerhalb von Trinkwassergewinnungsgebieten liegen.
Dann können alle Flächen des Betriebes, die in Niedersachsen oder Bremen liegen, an der Maßnahme teilnehmen.
Beginn der Verpflichtung: bei Winterkulturen mit der Herbstbestellung, bei Sommerungen und Grünland mit dem 1. Januar. Die Verpflichtung umfasst den gesamten Vegetationszeitraum der angebauten Kulturart
Einzuhaltende Bedingungen:
Anstelle der förderspezifischen Aufzeichnungen ist ab 2019 die nach Dünge-VO aufzuzeichnende Düngebedarfsermittlung vorzunehmen und auf dem Betrieb vorzuhalten.
Details zur Förderung hier:
AL 3 - Förderspezifische Aufzeichnungen Cultan - Nachweis Lohnunternehmer
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Dienststellen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen: