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Unterarbeitsgruppe Masthühner

Die Unterarbeitsgruppe „Masthühner“ der Arbeitsgruppe „Geflügel“ hat sich am 20. November 2018 konstituiert.

Ein Ziel ist die Sicherstellung des sachgerechten Fangens und Verladens von Masthühnern. Dafür wird eine Status-quo-Ermittlung durchgeführt und bereits vorhandene Informationen bewertet. Es folgt eine Ursachenanalyse festgestellter Schäden. Wichtig ist hierbei die Unterscheidung von Schäden, die während des Fangens, Verladens, Transportierens und der Handhabung auf dem Schlachthof entstehen von denen, die entstehen, nachdem die Tiere bereits betäubt oder tot sind. Die erlangten Informationen sollen anschließend bewertet werden und es soll untersucht werden, wo ein Verbesserungspotential besteht. Dazu sollen entsprechende Maßnahmen zur Reduzierung der Schäden geplant und durchgeführt werden. Es besteht eine Verknüpfung mit der Projektgruppe „Transport“.

Eine Beratung zu „Early Feeding“-Systemen bei Masthühnern wurde bereits durchgeführt und eine Beurteilung der derzeitigen Systeme aus Tierschutzsicht erarbeitet.

Darüber hinaus beschäftigt sich die Unterarbeitsgruppe mit der Sicherstellung einer einheitlichen Beurteilung der Fußballengesundheit am Schlachthof und prüft, ob Handlungsbedarf in Hinblick auf das Vorkommen von Fersenhöckerläsionen, sogenannte „Hock burns“, besteht.

Um die Masthühnerhaltung weiter zu verbessern hat die Unterarbeitsgruppe den Erlass des Niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums zur Stallstrukturierung und Beschäftigung von Masthühnern überarbeitet. Die Anforderungen an Stallstrukturierung und Beschäftigungsmöglichkeiten wurden konkretisiert.

Ein weiteres Ziel ist die Verbesserung der Masthühnerelterntierhaltung. Dabei sollen die Ergebnisse eines im Rahmen des Tierschutzplan Niedersachsen geförderten Projektes zur Untersuchung von Sitzstangen mit einbezogen werden. In Bezug auf die Behandlung der Schnäbel von Hähnen der Masthühner-Elterntiere hat die Unterarbeitsgruppe Masthühner beschlossen, dass nach dem 31. Dezember 2022 nur noch schnabel-unkupierte Hähne in Masthühner-Elterntierherden eingestallt werden. Für die Aufzucht von Masthühner-Elterntieren sollen Mindestanforderungen erarbeitet werden.

In Bezug auf die Sicherstellung der Wasser- und Stromversorgung in Hitzeperioden wurde das „Merkblatt zur Vermeidung von Hitzestress bei Masthühnern“ überarbeitet und aktualisiert.

Ein weiterer Fokus wird auf den sachgerechten Umgang mit erkrankten und verletzten Masthühnern gelegt. Diesbezüglich hat die Unterarbeitsgruppe „Masthühner“ „Tierschutzfachliche Empfehlungen/Managementmaßnahmen zum Umgang mit kranken und verletzten Masthühnern“ erarbeitet.

Zusammensetzung

Die Unterarbeitsgruppe „Masthühner“ setzt sich aus Vertretern des Deutschen Tierschutzbundes Landestierschutzverband Niedersachsen e.V. (DTB LTV Nds. e.V.), der Hochschule Osnabrück, der Landesvereinigung ökologischer Landbau Niedersachsen e.V. (LöN), des Landvolk Niedersachsen Landesbauernverband e.V., der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, des NEULAND- Verein für tiergerechte und umweltschonende Nutztierhaltung e.V., der Niedersächsischen Geflügelwirtschaft Landesverband e.V. (NGW), des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES), des Niedersächsischen Landkreistages (NLT), des Niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums (ML), der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover (TiHo), der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V. (TVT) und des Verband der Fleischwirtschaft e.V. (VDF) zusammen.

Die Landesbeauftragte für den Tierschutz des Landes Niedersachsen nimmt mit beratender Stimme an den Sitzungen teil.

Merkblatt zur Vermeidung von Hitzestress bei Masthühnern

Bild Masthuhn   Bildrechte: C. Habig

UAG Masthühner

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