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Aktion zur kostenlosen Kastration von verwilderten Hauskatzen 2021

Katze   Bildrechte: ML

Die Niedersächsische Landesregierung hat in diesem Jahr 150.000 € an Projektzuwendungen für die Kastration, Kennzeichnung und Registrierung von verwilderten Hauskatzen zur Verfügung gestellt. Die guten Ergebnisse der ersten vier Projekte, die große Resonanz in der Öffentlichkeit und aus dem Landtag sowie die Unterstützung durch die Kommunen und nicht zuletzt das Engagement der vielen Ehrenamtlichen, sind überzeugende Gründe, die Aktion auch in diesem Jahr wieder fortzusetzen.

So kann nun das fünfte, durch die Landesbeauftragte für den Tierschutz initiierte, Katzenschutzprojekt durch die Tierärztekammer Niedersachsen als Träger im Zeitraum vom 06. - 17. Dezember starten. Zusätzlich haben der Deutsche Tierschutzbund e.V. – als Landesverband Niedersachsen e.V. und die Bundesgeschäftsstelle – zusammen 15.000 Euro, der Verband der Niedersächsischen Tierschutzvereine e.V. (VNT e.V.) 10.000 Euro, TASSO e.V. 15.000 Euro sowie der Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V. (BMT e.V.) 10.000 Euro gespendet. Die beteiligten Tierarztpraxen, organisiert im Bund praktizierender Tierärzte e.V. (BpT e.V.) verzichten auf 25 Euro Honorar je kastrierter Katze.

Insgesamt können so diesmal fast 2.000 Katzen kastriert, gekennzeichnet und registriert werden. Auf der Internetseite der Tierärztekammer wird für die Tierarztpraxen zu lesen sein, wieviel Geld tagesaktuell noch im Förderfonds vorhanden ist. Sobald die finanziellen Mittel erschöpft sind, wird die Aktion vorzeitig durch die Tierärztekammer Niedersachsen beendet.

In den vergangenen vier Projekten in den Jahren 2018-2020 konnten insgesamt 11.206 verwilderte Katzen und Kater kastriert und registriert werden. Gleichzeitig wurde das Thema der Fundkatzen und der verwilderten Hauskatzen sowie deren Betreuung durch Tierheime oder durch ehrenamtlich betreute, kontrollierte Futterstellen, in vielen Städten und Gemeinden grundlegend bearbeitet. Die Städte und Gemeinden nehmen sich zunehmend der Thematik an und appellieren dabei auch an die Verantwortung der privaten KatzenhalterInnen. In über der Hälfte der Gemeinde und Städte wurden Katzenschutzverordnungen erlassen, die durch die verpflichtende Kastration, Kennzeichnung und Registrierung von Katzen mit Freigang die wildlebenden Katzenpopulationen dezimieren und damit das Elend der Straßenkatzen nachhaltig verhindern. In Niedersachsen gibt es aktuell mindestens 169 Verordnungen. Davon wurden 34 nach TierSchG, 135 nach Ordnungsrecht erlassen. Diese Verordnungen sind in 477 Städten und Gemeinden in Niedersachsen gültig. In 97 Gemeinden gilt eine Katzenschutzverordnung nach dem Tierschutzgesetz und in 380 Gemeinden nach Ordnungsrecht. Im Hinblick auf die aktuelle Corona-Lage und die geltenden Sicherheitsbestimmungen müssen auch beim Einfangen und Behandlung der Katzen die Corona-Regeln (Einhalten der Abstandregel von 1,50 Meter, Tragen von Mundschutz sowie die Händehygiene) befolgt werden.

Personen, die unter Quarantäne stehen oder den sonstigen Verdacht auf Corona haben, dürfen an der Aktion nicht teilnehmen. Auch für Katzen ist eine mögliche Infektion mit Corona durch den Menschen nicht ausgeschlossen.

Informationen zum Projekt und den Ablauf finden Sie im aktualisierten Flyer.

Tierarztpraxen können sich im internen Mitgliederbereich der Tierärztekammer Niedersachsen informieren (https://www.tknds.de).

Lesen Sie auch mehr in der Pressemitteilung des ML.


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