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Erfolgreiche Aktion für Streunerkatzen wird erneut fortgesetzt

Land Niedersachsen stellt 150.000 Euro für die Kastration verwilderter Hauskatzen bereit


Hannover. Die jährliche landesweite Aktion zur kostenlosen Kastration von herrenlosen Streunerkatzen in Niedersachsen geht in die nächste Runde: Vom 6. Dezember bis zum 17. Dezember ermöglicht das von der Landesbeauftragten für Tierschutz in Niedersachsen, Michaela Dämmrich, initiierte Bündnis für Katzenschutz erneut die Kastration, Kennzeichnung und Registrierung von rund 2.000 verwilderten Hauskatzen und Katern. Teilnehmen dürfen Tierschutzvereine, Tierheime und ehrenamtliche BetreuerInnen von kontrollierten Futterstellen. Das Land Niedersachsen stellt dafür 150.000 Euro zur Verfügung.

Damit knüpft das Land an die vier erfolgreichen Aktionen in den Jahren 2018 (2), 2019 (1) und 2020 (1) an. Insgesamt wurden hierbei 11.206 verwilderte Katzen kastriert, gekennzeichnet und registriert. „Die Verhinderung von viel Katzenleid, das Engagement der Städte und Gemeinden sowie der vielen Ehrenamtlichen, die im Katzenschutz tätig sind, sind überzeugende Gründe für mich, die Aktion auch dieses Jahr wieder fortzusetzen“, betont die Landesbeauftragte für Tierschutz.

Das 2017 ins Leben gerufene Bündnis mit der Tierärztekammer Niedersachsen, dem Bund praktizierender Tierärzte, dem Deutschen Tierschutzbund Landesverband Niedersachsen e.V., Findefix, dem Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes e.V., der Tierschutzorganisation TASSO e. V. sowie dem Verband der niedersächsischen Tierschutzvereine (VNT e.V.) und dem Bund gegen Missbrauch der Tiere (BMT e.V.) macht die Aktion auch dieses Jahr wieder möglich.

Die beteiligten Tierschutzorganisationen unterstützen das Projekt mit insgesamt 50.000 Euro und die praktizierenden Tierärzte spenden – wie bei den vergangenen Aktionen – 25 Euro pro Behandlung zurück. So kommen zu den 150.000 Euro des Landes weitere rund 102.000 Euro durch Tierschutzorganisationen und Spenden der Tierärzte dazu. „Ich bedanke mich für die Spendenbereitschaft und Mitarbeit und bei der Tierärztekammer für die Durchführung des Projektes“, so Michaela Dämmrich.

„Kastriert werden bei dieser Aktion nur herrenlose Streunerkatzen, die vorab bei der zuständigen Stadt oder Gemeinde als Fundtier gemeldet wurden. Katzen, denen ein Besitzer zugeordnet werden kann, sind von der Aktion ausgenommen. Der Besitz an einer Katze kann durch Kennzeichnung und Registrierung sicher festgehalten werden. Insofern kann jeder Besitzer verhindern, dass seine Katze ungewollt im Rahmen der Aktion kastriert wird“, erläutert Michaela Dämmrich. Informationen zum genauen Ablauf des Katzenschutzprojektes sowie zu den Teilnahmebedingungen und Formulare sind in den teilnehmenden Tierarztpraxen oder auf der Internetseite der Landesbeauftragten für Tierschutz des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/themen/tiergesundheit_tierschutz/landesbeauftragte_fur_den_tierschutz zu finden.

Tierärzte und Tierärztinnen können sich zusätzlich über den internen Mitgliederbereich der Tierärztekammer Niedersachsen über die Bedingungen der Teilnahme informieren und die entsprechenden Unterlagen herunterladen: https://www.tknds.de

Aktuell zur Corona-Lage und den Sicherheitsbestimmungen:

Beim Überbringen der Katzen in der Tierarztpraxis ist die 2G-Regel einzuhalten. Daneben sind die Hygienemaßnahmen zu beachten, das heißt die Abstandsregel von 1,50 Meter, das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie das Beachten der Händehygiene.

Hintergrund:

Noch immer leben verwilderte Hauskatzen in Niedersachsen. Die unkontrollierte Vermehrung von ausgesetzten und verloren gegangenen Hauskatzen, die auf sich alleine gestellt verwahrlosen, an Hunger leiden und von Krankheiten und Parasiten heimgesucht werden, stellt ein großes Problem dar. Verwilderte Katzen – auch Streunerkatzen, herrenlose Katzen oder Straßenkatzen genannt – und deren Nachkommen in vielfacher Generation sind und bleiben Hauskatzen, die ausgesetzt, zurückgelassen, entlaufen und den Bezug zum Menschen verloren haben. Ohne menschliche Versorgung und Betreuung sterben diese Katzen an den Folgen der Mangelernährung oder aufgrund von Infektionskrankheiten meist schon als Jungtiere vor Erreichen des ersten Lebensjahres qualvoll. Die Katzen leiden an Parasiten wie Magen-Darm-Würmern, Toxoplasmen sowie Milben und Flöhen. Infektionskrankheiten wie zum Beispiel Katzenschnupfen, Katzenleukose und feline Anämie können sich ungehemmt ausbreiten und führen unbehandelt zum Tod. Sie sind somit auch eine Gefahr für alle Hauskatzen, die sich bei Freigang anstecken können. Die Katzen bekommen in aller Regel zweimal im Jahr bis zu sieben Junge.

Durch die Kastration der geschlechtsreifen Kater und Katzen wird die Population wirkungsvoll eingedämmt. Dies hat nur Erfolg, wenn Katzenhalter in Privathaushalten gleichzeitig Verantwortung zeigen und ihre geschlechtsreifen Kater vor dem Freigang kastrieren lassen. Ansonsten würden diese Freigänger die Populationen der Streunerkatzen immer wieder hochtreiben.

Deswegen sind in Gebieten mit vielen Streunerkatzen und ausgedehnter Problematik Katzenschutzverordnungen ein wichtiges Werkzeug, um eine weitere Vermehrung und Verelendung der Straßenkatzen erfolgreich zu verhindern. In Niedersachsen gibt es mindestens insgesamt 169 Verordnungen zum Schutz der Katzen. Diese Verordnungen sind in 477 Städten und Gemeinden gültig.

Artikel-Informationen

erstellt am:
03.12.2021

Ansprechpartner/in:
Kommunikation, Presse

Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Calenberger Str. 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-2136
Fax: 0511/120-2382

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