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Nährstoffbericht

Niedersachsen legte am 12. Mai 2025 den 12. Nährstoffbericht in Bezug auf Wirtschaftsdünger vor. Die wichtigsten Ergebnisse des Nährstoffberichtes, bzw. Änderungen im Vergleich zum Vorjahresbericht, sind folgende:

Das Stickstoff-Düngesaldo (N-Saldo) auf Landesebene ist mit minus 34.988 Tonnen Stickstoff (im Vergleich vom Vorjahr: minus 50.461 Tonnen Stickstoff) wieder leicht angestiegen, liegt aber weiterhin deutlich unterhalb der rechtlich zulässigen Düngung. Die Vorgaben der Düngeverordnung werden auf Landesebene weiterhin eingehalten bzw. die zulässige Düngung nicht mehr voll ausgeschöpft. Zur Erläuterung: Der Stickstoff-Düngesaldo ist ein Wert, für den der berechnete Bedarf und die tatsächliche Düngung gegenübergestellt werden.

In 80 Gemeinden (Kreisebene: fünf Landkreise bzw. kreisfreie Städte) liegt jedoch noch eine rechnerische Überschreitung des Düngebedarfs gemäß der Düngeverordnung vor, die sich in der Summe auf rund 1.681 Tonnen Stickstoff (im Vorjahr: vier Landkreise mit 4.390 Tonnen Stickstoff) beläuft und die es weiter abzubauen gilt. Diese Kreise müssen daher verstärkt Nährstoffe abgeben bzw. die Stickstoff-Düngung reduzieren. Der Wert bezieht sich auf alle Stickstoff-Dünger inklusive Mineraldünger. Hierzu der Hinweis: Die Auswertung auf Gemeinde-Ebene ist erst seit diesem Bericht möglich, so dass es hierzu noch keine Vergleichswerte aus dem Vorjahr gibt.

Ein Landkreis liegt weiterhin über den gesetzlichen Höchstwerten: Der Landkreis Cloppenburg konnte zwar die Stickstoffausbringung von 189 kg Stickstoff pro Hektar auf jetzt 175 kg Stickstoff pro Hektar reduzieren, liegt aber damit immer noch im Durchschnitt rechnerisch über der in der Düngeverordnung des Bundes festgelegten Stickstoff-Obergrenze der Stickstoffaufbringung aus organischen und organisch-mineralischen Düngemitteln (Wirtschaftsdünger) von 170 kg. Hierzu die Erläuterung: Betriebe dürfen in Deutschland pro Hektar und Jahr nicht mehr als 170 kg Stickstoff aus organischen und organisch-mineralischen Nährstoffen ausbringen (also düngen).

Der Dung- und Gärrestanfall aus der Tierhaltung und den Biogasanlagen ist weiterhin rückläufig: Er beläuft sich im Berichtszeitraum 2023/24 auf 52,7 Millionen Tonnen und liegt damit 0,4 Millionen Tonnen unter der Menge des Vorjahres. Dies entspricht einer Minderung um 0,8 Prozent.

Mehr Wirtschaftsdünger in Biogasanlagen: Der Substratinput von Wirtschaftsdüngern zur energetischen Nutzung in die Biogasanlagen hat sich weiter erhöht und erreicht mit 9,5 Millionen Tonnen Festmist (im Vorjahr: 9,1) einen neuen Höchstwert.

Der Absatz von Mineraldünger ist nach den Zahlen des Statistischen Bundesamtes zuletzt wieder leicht angestiegen von rund 142.000 Tonnen Stickstoff-Mineraldüngerabsatz im Wirtschaftsjahr 2022/23 auf rd. 158.000 Tonnen im aktuellen Berichtszeitraum. Der insgesamt in den letzten Jahren zu verzeichnende Rückgang unterlag in den Jahren 2016/17 bis zum aktuellen Jahr verschiedentlichen Einflüssen. Hierzu zählen die Novellierung der (Bundes)-Düngeverordnung im Jahr 2017 (mit einer stringenten Regelung des Düngebedarfs), witterungsbedingte Einflüsse (Dürre), die Einführung elektronischer Nährstoffmeldungen in Niedersachsen und stark ansteigende Mineraldüngerpreise (insbesondere im Frühjahr 2022). Insgesamt haben sich die Betriebe auf veränderte Rahmenbedingungen für den Einsatz von mineralischen Stickstoff-Düngern eingestellt und setzen den mineralischen und organischen Dünger offenbar gezielter ein.

Die Auswertung für Phosphat zeigt ebenfalls rückläufige Werte. Der landesweite Phosphatdüngesaldo (ermittelter Bedarf vs. Düngung) beträgt minus 19.138 Tonnen Phosphat bzw. minus 8 Kilogramm Phosphat je Hektar. Dies bedeutet, dass auf Landesebene insgesamt 19.138 Tonnen Phosphat unterhalb des rechnerischen Phosphat-Bedarfs gedüngt wird. Allerdings ergibt sich wie schon im Vorjahresbericht weiterhin in fünf Landkreisen (in den Landkreisen Cloppenburg, Emsland, Grafschaft Bentheim, Oldenburg, Vechta) ein rechnerischer Überschuss der Phosphat-Aufbringung – also einer Düngung über den Bedarf – von insgesamt rund 2.935 Tonnen Phosphat (diesen Überschuss gilt es abzubauen; im Vorjahr: 4.058 Tonnen Phosphat).

In Bezug auf die Nährstoffbelastung in den Grund- und Oberflächengewässern kann ein positiver Trend bisher noch nicht an allen Messstellen verzeichnet werden. Über die Hälfte der Grundwassermessstellen mit Nitratwerten über 50 mg/l weisen bisher keinerlei Veränderung auf. Es besteht demzufolge weiterhin die Notwendigkeit, regions- und standortbezogen weiter vorhandene Nährstoffüberschüsse konsequent abzubauen und zusätzliche Belastungen zu vermeiden. Dies ist zwingend erforderlich, um die Gewässerbelastungen aus dem Nährstoffeinsatz der Landwirtschaft weiter zu reduzieren und letztlich die Ziele der EG-Wasserrahmenrichtlinie und EU-Nitratrichtlinie zu erreichen. Einen guten ökologischen Zustand beziehungsweise das gute ökologische Potential erreichen derzeit nur drei Prozent der Oberflächenwasserkörper. Eine Ursache der Zielverfehlung sind – neben weiteren Belastungen – die nahezu flächendeckenden Einträge von Nährstoffen.

Der Nährstoffbericht bestätigt, dass Niedersachsen auf dem richtigen Weg ist. Die rechtlich zulässige Stickstoffdüngung wird auf Landesebene weiterhin nicht mehr voll ausgeschöpft. Der Rückgang des Nährstoffaufkommens aus der Tierhaltung in den viehstarken Regionen und den Biogasanlagen setzt sich weiter fort. Das ist eine gute Nachricht, die zeigt, dass die Maßnahmen des Nährstoffmanagements positive Wirkungen zeigen. Allerdings darf nicht darüber hinweggesehen werden, dass regional weiterhin Nährstoffüberschüsse auftreten – sowohl beim Stickstoff und besonders beim Phosphor. Ziel muss es weiterhin sein, die Vorgaben der EG-Wasserrahmenrichtlinie und der EU-Nitratrichtlinie zu erreichen. Hier steht das Tierhaltungsland Niedersachsen weiter unter Beobachtung, wie an den aktuellen Klageverfahren zu sehen ist. Die Ziele zu erreichen ist nicht nur für den Klima- und Gewässerschutz essentiell.


Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Dr. Eric Reinsdorf

Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Calenberger Str. 2
30169 Hannover
Tel: 05 11/1 20-22 73

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