LEADER ab 2023
LEADER ist ein Förderinstrument für die Regionalentwicklung in ländlichen Räumen. Unterstützt wird LEADER aus EU-Mitteln des Landwirtschaftsfonds ELER und wird in den EU-Mitgliedstaaten seit den 1990er Jahren als Förderansatz angewendet. Die Förderung erfolgt in ausgewählten LEADER-Regionen.
Ländliche Gebiete entwickeln und realisieren eigenständig Aktivitäten und Projekte, die Impulse für die positive Entwicklung der Region setzen. In LEADER-Regionen bilden sich aus öffentlichen Akteuren und Wirtschafts- und Sozialpartnern Lokale Aktionsgruppen (LAG), die gemeinsam Ideen und konkrete Handlungsansätze entwickeln und ein Regionales Entwicklungskonzept (REK) erstellen.
Gefördert werden konkrete Vorhaben, mit denen die LEADER-Region einen Beitrag für die Umsetzung ihrer Entwicklungsstrategie erreichen kann. Antragsberechtigt sind öffentliche, private juristische und natürliche Personen.
Die Unterstützung eines Projektes in einer LEADER-Region setzt voraus, dass es die Entwicklungsstrategie unterstützt und die Lokale Aktionsgruppe einen Beschluss zur Förderung des Projekts getroffen hat, . Die Entwicklungsstrategie ist damit der wichtigste Maßstab für die Frage, welche Vorhaben in einer Region überhaupt förderfähig sind. Bei der Entwicklung von Förderprojekten sollte die Übereinstimmung mit der Entwicklungsstrategie deshalb in engem Kontakt mit der jeweiligen Geschäftsstelle oder Regionalmanagement abgeklärt werden.

