Zuwendungen aus Sponsoring, Werbung, Spenden und mäzenatischen Schenkungen für das Land Niedersachsen
Die Niedersächsische
Landesregierung hat eine Richtlinie zur Korruptionsprävention und
Korruptionsbekämpfung in der Landesverwaltung (Antikorruptionsrichtlinie)
beschlossen. Danach haben die obersten Landesbehörden die in ihrem
Geschäftsbereich angenommenen Sponsoringleistungen mit einem Wert ab 1.000 € im
Einzelfall zu veröffentlichen. Die Details sind in Nr. 8 der
Antikorruptionsrichtlinie geregelt.
Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und Werbezuwendungen
für Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Jahr 2018
Zur Sponsoringübersicht von übergeordneter Behörde (Land Niedersachsen) bitte hier klicken.
In diesem Zeitraum gab es keine Zuwendungen. |