Verantwortung für Natur und Tier
In der vielgestaltigen Landschaft Niedersachsens lebt ein artenreicher und zahlenmäßig bedeutsamer Wildbestand. Neben dem als Rahmengesetz gültigen Bundesjagdgesetz bildet vor allem das Niedersächsische Jagdgesetz vom 16.03.2001 die Grundlage für die Lösung jagdlicher Aufgaben. Wichtige Eckpunkte der Jagdgesetze sind
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Bindung des Jagdrechtes an das Eigentum von Grund und Boden
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Reviersystem
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Verpflichtung zur Hege und nachhaltige Nutzung des Wildbestandes
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Ausgleich der Interessen von Naturschutz, Tierschutz und Jagd
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Schaffen ökosystemgerechter Wilddichten
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Schutz auch der nicht jagdbaren Arten
Sie finden in unserem Internetangebot nicht nur das Niedersächsische Jagdgesetz und die Jägerprüfungsverordnung, sondern auch viele andere Bestimmungen rund um das Thema Jagd und Jäger sowie Informationen über die Jägerprüfung in Niedersachsen.
Niedersachsen - Lebensraum für viele Wildtierarten
Die größten Tiere unserer Wälder sind das Rot- und das Damwild. Flächendeckend kommen Reh-, Schwarzwild (Wildschweine), Fuchs, Marder, Hase, Ente, Taube und Rebhuhn vor.
Typische Bewohner von Meer und Küste sind Seehunde und viele Wasservogelarten. Im Harz jagt wieder der Luchs, der 2001 in einer beispielhaften Aktion von Jägern, Forstleuten und Naturschützern gemeinsam wieder angesiedelt wurde. Weitere seltene Arten in Niedersachsen sind z.B. das Birkwild und die Wildkatze. Für diese seltenen Arten sieht das Jagdgesetz selbstverständlich eine ganzjährige Schonung vor.
Erhebliche finanzielle Mittel wenden die niedersächsischen Jägerinnen und Jäger für die Förderung der wildbiologischen Forschung und für die Biotopverbesserung z. B. durch Pflanzung von Hecken auf. Diese Maßnahmen kommen der gesamten Tierwelt und nicht nur den jagdbaren Arten zugute. Auch die Arbeit der Seehundaufzucht- und Forschungsstation in Norden/Norddeich belegt die Bemühungen der Jäger um die Erhaltung gefährdeter Wildbestände.
Niedersachsen hat die höchste Jägerdichte unter den Bundesländern (ein Jäger auf 134 Einwohner). Insgesamt gehen fast 59 000 Jäger auf einer Fläche von 47 614 Quadratkilometern ihrem Beruf oder Hobby nach, bundesweit sind es 340 000 Jäger. Damit verfügt jeder 244. Bundesbürger über einen Jagdschein (Stand 2005). Die Mehrheit der niedersächischen Jägerinnen und Jäger ist in der Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. organisiert, die vor Ort durch die Jägerschaften der Landkreise vertreten ist.
Teil der Grund- und Bodennutzung
Die Ausübung der Jagd ist durch Bundes- und Landesgesetze geregelt. Danach ist das Jagen in Deutschland an das Eigentum von Grund und Boden gebunden. Der Gesetzgeber fordert aus wildbiologischen Gründen allerdings Mindestgrößen für Jagdreviere, so dass viele Reviere Eigentumsgrenzen überschreiten. Diese werden häufig an Dritte verpachtet. Eigenjagdbesitzer wie Jagdpächter müssen zur praktischen Jagdausübung die Jägerprüfung bestehen und jährlich einen Jagdschein beim Landkreis lösen.
Wer nicht Eigentümer eines Revieres ist oder ein Revier gepachtet hat, kann als Jagdgast oder Jagderlaubnisscheininhaber Jagdgelegenheit finden. So bieten beispielsweise die Niedersächsischen Landesforsten vielen revierlosen Jägern Jagdgelegenheit in Form von Einladungen zu Gemeinschaftsjagden oder der Vergabe von Jagderlaubnisscheinen.
Niedersächsische Erklärung zum „Wald-Wild-Konflikt" am 2. Februar 2012 unterzeichnet
Foto: Es unterzeichneten die niedersächsische Erklärung zum „Wald-Wild-Konflikt" (von links): Horst Buschalsky (Landwirtschaftsministerium, Leiter des Referates für Forstpolitik, Jagd und Holzwirtschaft), Werner Tünsmeyer (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Geschäftsbereich Bundesforst), Constantin von Waldthausen (Klosterkammer Hannover), Bernhard Haase (Zentralverband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden in Niedersachsen), Astrid von Garben-Mogwitz (Verband der Niedersächsischen Grundbesitzer), Dr. Klaus Merker (Niedersächsische Landesforsten), Dr. Dietrich Meyer-Ravenstein (Landwirtschaftsministerium, Leiter der Abteilung für Verwaltung, Recht und Forsten), Norbert Leben (Waldbesitzerverband Niedersachsen), Dr. Hubert Meyer (Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände), Hans-Christian Biallas (Klosterkammer Hannover), Forstminister Gert Lindemann und Helmut Dammann-Tamke (Landesjägerschaft Niedersachsen).
Hannover. Eine niedersächsische Erklärung zum „Wald-Wild-Konflikt" hat Forstminister Gert Lindemann am 2. Februar 2012 zusammen mit der Landesjägerschaft Niedersachsen, dem Zentralverband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden in Niedersachsen, dem Waldbesitzerverband, den Niedersächsischen Landesforsten, den Bundesforsten, der Klosterkammer, der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände und dem Verband der Niedersächsischen Grundbesitzer unterzeichnet.
Der Hintergrund: Die niedersächsische Landesregierung strebt flächendeckend angepasste Wildbestände an, hat dafür seit geraumer Zeit den unmittelbar betroffenen Personenkreis sensibilisiert und alle beteiligten Interessengruppen zu mehreren Diskussionsrunden in das Landwirtschaftsministerium eingeladen, um praxistaugliche Lösungswege zu finden.
Die Beteiligten sind sich einig, dass Wald und Wild untrennbar zusammengehören, der Wildbestand dabei aber im Einklang mit den land- und forstwirtschaftlichen Belangen stehen muss. Minister Lindemann: „Es ist unser erklärtes Ziel, die Erkenntnisse aus der wildbiologischen Forschung, in die das Landwirtschaftsministerium angemessene Beträge investiert, in das Wildmanagement einfließen zu lassen." So ist Niedersachsen eins von fünf Bundesländern, in dem die ziehenden Schalenwildarten weiterhin wandern dürfen. Auch sollen durch Ruhezonen und Daueräsungsflächen die Belange des Wildes besser berücksichtigt werden, indem sie deren Wohlbefinden verbessern und Verbiss und Schälschäden reduzieren. Bei Bedarf sollen die Jagdzeiten flexibler gehandhabt werden.
Die Grundeigentümer sollen die Wildschäden im Wald erkennen und bewerten können. Teilweise sind auch unzureichende Informationen der Anlass der Missstände. Hier sollen Dienstbesprechungen und Fortbildungen Abhilfe schaffen. Die ehrenamtlichen und behördlichen Funktionsträger sollen für überhöhte Wildbestände und Wildschäden sensibilisiert werden. Die Satzungen der Hege-Gemeinschaften dürfen nicht durch strenge Vorgaben eine Abschusserfüllung behindern.
Alle Beteiligten haben erkannt, dass die Jagdmethoden auf die waldbaulichen Ziele und steigenden Schalenwildbestände anzupassen sind. Dieses beinhaltet auch bei revierübergreifenden Drückjagden das Dulden von unbeabsichtigt überjagenden Hunden. Auch soll bei der nächsten Änderung des Landesjagdgesetzes die bisherige Fütterungsregelung hin zur Notzeitenregelung geändert werden. Der Rehwildabschussplan soll ein Mindestabschussplan mit 30% Überschreitungsmöglichkeit werden, ohne dass für die Überschreitung eine behördliche Genehmigung notwendig wird. Schließlich soll die Übererfüllung des Abschussplanes im Rahmen von Drückjagden zukünftig nicht mehr sanktioniert werden.
Eine Wald-Wild-Kommission soll bereits im Frühjahr Brennpunkte aufsuchen und diese mit allen Beteiligten vor Ort besprechen, um eine Sensibilisierung zu erreichen. In „Brennpunkten" ist auch eine intensive Zusammenarbeit zwischen der Jagdbehörde und der Jägerschaft anzustreben. Niedersachsens Landwirtschaftsminister Gert Lindemann ist zusammen mit den Beteiligten überzeugt, dass durch diesen Maßnahmenkatalog gemeinsam die Schalenwildbestände auf die jeweiligen örtlichen Verhältnisse angepasst werden können.
Download
- Wortlaut der unterzeichneten "Wald-Wild-Erklärung" (PDF, 138 KB)