Jägerprüfung in Niedersachsen
Die Prüflinge werden im schriftlichen und mündlich-praktischen Teil jeweils in fünf Fachgebieten geprüft. Hierbei müssen sie ihr Wissen über Wild und andere frei lebende Tierarten, über Jagdwaffen und Fanggeräte, über Naturschutz, Hege und den Jagdbetrieb, die Behandlung des erlegten Wildes, Wildkrankheiten, Jagdhunde und jagdliches Brauchtum sowie über das Jagd- und Waffenrecht und andere relevante Rechtsbereiche unter Beweis stellen.
Hinweise für den schriftlichen Teil der Jägerprüfung in Niedersachsen
Als Grundlage für den schriftlichen Teil der Jägerprüfung in Niedersachsen hat das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz als oberste Jagdbehörde einen Fragenkatalog im Antwort-Wahl-Verfahren (multiple-choice) erstellt. Inhaltlich ist der Fragenkatalog entsprechend der Verordnung in fünf Fachgebiete gegliedert. Der Fragenkatalog wird durch die oberste Jagdbehörde ständig weiterentwickelt bzw. inhaltlich überarbeitet. Der jeweils aktuelle Stand des Fragenkatalogs wird den Jagdbehörden bekannt gegeben.
Der Fragenkatalog steht den Jagdbehörden bei den Landkreisen, kreisfreien Städten und der Region Hannover zur Durchführung der Jägerprüfungen zur Verfügung.
Zur Vorbereitung auf die Jägerprüfung dienen die unten stehenden Prüfungsfragen und Antworten.
Für die bei der schriftlichen Prüfung zu bearbeitenden Fragebögen wählt das vorsitzende Mitglied der Jägerprüfungskommission jeweils 20 Fragen je Fachgebiet aus dem Fragenkatalog aus.
Zu jeder Frage sind mehrere Antwortvorschläge vorgegeben, wobei eine oder zwei Antworten richtig sein können. Bei einigen Fragen ergibt sich aus der Fragestellung, wie viele Antworten richtig sind. Fragen, bei denen alle Antworten richtig oder falsch sind, kommen nicht vor.
Im schriftlichen Teil der Jägerprüfung erhält jeder Prüfungsbewerber je Fachgebiet einen Fragebogen mit 20 Fragen mit jeweils mehreren Antwortvorschlägen. Die Antwortvorschläge sind durch Buchstaben (a, b, c, usw.) gekennzeichnet. Bei jeder Fragennummer werden die aus den Antwortalternativen für richtig erachtete Antworten auf den dazu vorgesehenen Feldern angekreuzt. Das Ankreuzen von Feldern ist so vorzunehmen, dass jedes Kreuz eindeutig einem einzigen Feld zugeordnet werden kann. Andernfalls, d. h. insb. wenn die vorgegebene Feldumrandung beim Ankreuzen nicht eingehalten wird, gilt das jeweilige Kreuz als nicht vorhanden und wird für keines der in Betracht kommenden Felder als Antwort gewertet.
Verordnung über die Jäger- und die Falknerprüfung vom 30. August 2005 (Stand 27.01.2020)
Der komplette Fragenkatalog wird ab April 2021 genutzt.
Fragenkatalog zur Vorbereitung auf die Jägerprüfung (Stand: Februar 2021)
- Fachgebiet 1: Dem Jagdrecht unterliegende und andere frei lebende Tiere (nicht vollständig barrierefrei) - Download (PDF, 0,26 MB)
- Fachgebiet 2: Jagdwaffen und Fanggeräte (nicht vollständig barrierefrei) - Download (PDF, 0,36 MB)
- Fachgebiet 3: Naturschutz, Hege und Jagdbetrieb (nicht vollständig barrierefrei) - Download (PDF, 0,33 MB)
- Fachgebiet 4: Behandlung des erlegten Wildes, Wildkrankheiten, Jagdhundewesen, jagdliches Brauchtum (nicht vollständig barrierefrei) - Download (PDF, 0,32 MB)
- Fachgebiet 5: Jagdrecht und verwandtes Recht (nicht vollständig barrierefrei) - Download (PDF, 0,45 MB)
Fragenkatalog mit Kennzeichnung der richtigen Antworten (Stand: Februar 2021)
- Fachgebiet 1: Dem Jagdrecht unterliegende und andere frei lebende Tiere (nicht vollständig barrierefrei) - Download (PDF, 0,27 MB)
- Fachgebiet 2: Jagdwaffen und Fanggeräte (nicht vollständig barrierefrei) - Download (PDF, 0,37 MB)
- Fachgebiet 3: Naturschutz, Hege und Jagdbetrieb (nicht vollständig barrierefrei) - Download (PDF, 0,34 MB)
- Fachgebiet 4: Behandlung des erlegten Wildes, Wildkrankheiten, Jagdhundewesen, jagdliches Brauchtum (nicht vollständig barrierefrei) - Download (PDF, 0,33 MB)
- Fachgebiet 5: Jagdrecht und verwandtes Recht (nicht vollständig barrierefrei) - Download (PDF, 0,47 MB)
Urheberrechtshinweis zum Fragenkatalog zur Vorbereitung auf die Jägerprüfung
Die Inhalte dieses Fragenkataloges sind urheberrechtlich geschützt (Copyright). Das Urheberrecht liegt, soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, beim Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Wer gegen das Urheberrecht verstößt (z. B. die Inhalte unerlaubt auf die eigene Homepage kopiert), macht sich gem. § 106 ff Urheberrechtsgesetz strafbar.