Die Absatzförderung gewährt Zuwendungen zur Förderung des Absatzes von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und von Lebensmitteln mit spezifischen Qualitätsmerkmalen an Unternehmen und Verbände der Wirtschaft. Die aktuelle Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen gibt weitere Informationen.
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