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Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)
Das Land Niedersachsen, die Hansestadt Bremen und die Freie Hansestadt Hamburg gewähren landwirtschaftlichen Betrieben Zuschüsse für bestimmte Investitionen im landwirtschaftlichen Bereich, mit denen Gesamtleistung und Nachhaltigkeit des Betriebs verbessert werden. Gefördert werden z. B. Investitionen in tiergerechte Ställe, Güllelagerstätten, klimaschonende Obstlagerhallen sowie bestimmte Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft.
Neben der Modernisierung und der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe wird dabei auch großer Wert auf die gesellschaftlich bedeutsamen Aspekte Umwelt- und Klimaschutz sowie Tierschutz gelegt. In diesen Bereichen müssen besondere Anforderungen erfüllt werden.
Die Höhe der Förderung liegt je nach Vorhaben bei 20 bis 40 %. Die Förderung wird im Rahmen des Förderkonzeptes KLARA (Klima, Landwirtschaft, Artenvielfalt, Regionale Akteurinnen und Akteure) durch die Europäische Union und den Bund mitfinanziert.
Bewilligungsstelle ist die Landwirtschaftskammer Niedersachsen, die auch Ihre Fragen zur AFP-Förderung beantwortet. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der LWK.
Das AFP-Antragsverfahren wird einmal jährlich durchgeführt, in der Regel im Frühjahr. Der Termin wird rechtzeitig bekanntgegeben. Die Förderanträge müssen der LWK dann in der vorgesehenen digitalen Form übermittelt werden.

