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Mehrgefahrenversicherung für landwirtschaftliche Kulturen

Die Länder Niedersachsen, Bremen und Hamburg gewähren einen finanziellen Zuschuss von bis zu 50 Prozent zur Versicherungsprämie von Pflanzen- bzw. Ernteversicherungen, sog. Mehrgefahrenversicherungen. Unterstützt werden Schadens- und Indexversicherungen für in Niedersachsen, Bremen und Hamburg gelegene Flächen mit Ackerbau, Grünland sowie Beeren-, Kern- und Steinobst. Im Gemüseanbau sind Möhren und Zwiebeln förderfähig. Nicht nur die Flächen, auch der Betriebssitz muss in einem der genannten Bundesländer liegen. Zuwendungsfähig sind Ein- oder Mehrjahresverträge gegen Sturm, Starkregen, Überschwemmungen, Starkfrost und Trockenheit/Dürre. Hagelversicherungen sind nicht förderfähig, können aber als Baustein mit abgeschlossen werden. Die Kosten dafür müssen selbst getragen werden.

Ab 2026 können die Anträge digital über das Webportal „ANDI“ gestellt werden. Zum Antrag geht es hier.

Die Hilfetexte zur Antragstellung finden Sie auf den Seiten des SLA.

Für die Teilnahme an der Fördermaßnahme in Niedersachsen, Bremen und Hamburg wird ein Priorisierungsverfahren durchgeführt. Landwirte und Landwirtinnen, die ihre Wirtschaftsweise bereits vielfältig ausgerichtet haben, können Punkte generieren, die in ein Ranking einfließen. Nähere Informationen können dem Merkblatt entnommen werden.

Die Bewilligungsstelle ist die Landwirtschaftskammer Niedersachsen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der LWK.
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