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Den Ausstieg aus dem Töten männlicher Küken vorantreiben

Wie kann man den Ausstieg aus dem Töten männlicher Eintagsküken der Legelinien mit Nachdruck vorantreiben? Diese Frage stand im Mittelpunkt einer Veranstaltung, zu der Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast ins Ministerium eingeladen hatte. Teilnehmer waren unter anderem Vertreter der niedersächsischen Brütereien, der Wissenschaft und des Lebensmitteleinzelhandels sowie von Initiativen und Projekten rund um den Verzicht auf das Kükentöten. Neben Vertretern aus dem konventionellem Bereich nahmen auch zahlreiche Vertreter des ökologischen Landbaus teil. Hintergrund waren ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Juni dieses Jahres sowie die niedersächsische Erlasslage: Der Rechtsprechung und der Erlasslage zufolge ist das Töten männlicher Küken aus Legehennenlinien nur übergangsweise zulässig, und zwar bis eine Geschlechtsdifferenzierung im Hühnerei sowie Alternativen zum Kükentöten landesweit zur Verfügung stehen, bzw. zum Einsatz kommen.

In dem Gespräch, an dem auch die Landesbeauftragte für Tierschutz teilnahm, ging es insbesondere um den Stand der Entwicklung und Etablierung von Verfahren zur Geschlechtsdifferenzierung im Ei, die Aufzucht von männlichen Legehennenhybriden und die Haltung von Zweinutzungshühnern. Berichtet wurde über positive Beispiele in Bezug auf die Geschlechtsbestimmung im Ei, die Nutzung männlicher Küken als „Bruderhahn“ und die Haltung von Zweinutzungshühnern.

Von der Wirtschaft erwartet Landwirtschaftsministerin Otte-Kinast, dass diese die Entwicklung und Etablierung von tierschutzgerechten Alternativen zum Töten männlicher Eintagsküken intensiv und zügig weiterverfolgt. Bis September will die Geflügelwirtschaft ein Konzept zum landesweiten Ausstieg aus dem Kükentöten vorlegen. Die Ministerin setzt dabei auch auf den Lebensmitteleinzelhandel, ihren Beitrag beim Ausstieg aus dem Kükentöten zu leisten. Barbara Otte-Kinast wird zu einem weiteren Gespräch ins Ministerium einladen. Die Ministerin abschließend: „Fest steht: Zum Schutz der Tiere und zur Rechts- und Planungssicherheit muss das Kükentöten so schnell wie möglich beendet werden. Die Weichen sind gestellt.“

Ergänzende Information:
Niedersachsen sieht im Töten von männlichen Eintagsküken aus ökonomischen Gründen keine Rechtfertigung und hat daher bereits 2011 per Erlass vorgegeben, dass für eine Übergangszeit, das heißt, bis zum Vorliegen einer tatsächlich praktikablen Lösung, das Töten der männlichen Eintagsküken aus Legelinien nur dann toleriert wird, wenn die Küken als ganze Tiere nach vorheriger tierschutzgerechter Betäubung als Ersatz für andere Futtertiere (z.B. Mäuse) in Zoos, Falknereien etc. Verwendung finden. Niedersachsen unterstützt seit Jahren Forschungsarbeiten mit dem Ziel, das Töten männlicher Küken zu vermeiden.

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