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Afrikanische Schweinepest – Niedersachsen übernimmt Ausgaben für die Inanspruchnahme von Kühlhäusern

Die behördlichen Maßnahmen, die in den Landkreisen Emsland und Grafschaft Bentheim zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) ergriffen werden mussten, führen zu Engpässen bei der Vermarktung gesunder Schweine aus der Sperrzone.

Um das Stocken der Wertschöpfungskette und daraus resultierend drohende tierschutzrelevante Missstände in den Ställen aufzulösen, unterstützt das Land Niedersachsen auf Antrag Schlacht-, Zerlege- und Verarbeitungsbetriebe finanziell, die Fleisch von Tieren aus der Sperrzone übergangsweise einlagern oder einlagern lassen. So kann das Fleisch nach und nach in marktgerechten Mengen weiterverarbeitet und in den Handel gebracht werden.

Die Details der Beihilfe sind geregelt in der „Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Unterstützung von Unternehmen, denen in Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) Mehrausgaben durch die Inanspruchnahme zusätzlicher Kühlkapazitäten entstehen“.

Für den Antrag nutzen Sie bitte das Antragsformular.

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