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Unterstützung für Tierheime: Corona-Sonderprogramm

Die Corona-Pandemie stellt auch Tierheime vor wirtschaftliche Herausforderungen. Tierheime können beim Land Niedersachsen einen Antrag stellen, damit die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie abgemildert werden. Ziel ist es, die Tierheime zu unterstützen und insbesondere die Versorgung der Tiere sicherzustellen.

Das Land übernimmt maximal 80% einer Finanzierungslücke. Dafür werden sämtliche Einnahmen der Einrichtung des Jahres 2019 mit denen aus 2020 gegenübergestellt. Die Unterstützung muss nicht zurückgezahlt werden.

Ausführliche Informationen: Richtlinie zu den Corona-Sonderprogrammen für Tierheime im Niedersächsischen Ministerialblatt Nr. 40/2020 vom 02.09.2020, Seite 898


Den Antrag können Tierheime und tierheimähnliche Einrichtungen (§ 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 TierSchG) stellen, die

  • gemeinnützig und von der Körperschaftssteuer befreit sind
  • den Sitz in Niedersachsen haben
  • seit mindestens einem Jahr eine gültige Erlaubnis haben.

Tierheime und tierheimähnliche Einrichtungen in der Trägerschaft des Bundes, des Landes oder der Kommunen und solche, die bereits vom Land finanziell gefördert werden, sind von der Unterstützung ausgeschlossen.





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