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Start der diesjährigen Kastrationsaktion 2023 für Straßenkatzen

Erneut ermöglicht das Land Niedersachsen die jährliche Aktion zur kostenlosen Kastration von Straßenkatzen in Niedersachsen. In der Zeit vom 1. bis 28. November 2023 findet die diesjährige Katzenkastrationsaktion des Landes Niedersachsen statt, die gemeinsam mit der Tierärztekammer und der Unterstützung der Tierschutzorganisationen und Tierärzte durchgeführt wird. Die Aktion ermöglicht die Kastration, Kennzeichnung und Registrierung von rund 2.000 verwilderten Hauskatzen.

An der Aktion teilnehmen können Tierschutzvereine, Tierheime und ehrenamtliche Betreuer*innen von kontrollierten Futterstellen. In diesem Jahr wird seitens des Landes Niedersachsen für die Kastration von Streunerkatzen ein Betrag von 250.000 Euro zur Verfügung gestellt.

Wie in den vergangenen Jahren beteiligen sich der „Deutsche Tierschutzbund e.V.“, der „Deutsche Tierschutzbund Landesverband Niedersachsen e.V.“, das Haustierregister TASSO e.V., der „Verband der niedersächsischen Tierschutzvereine e.V.“ und der „Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V.“ an der Aktion. Durch die Spenden der fünf Tierschutzorganisationen wird für die Kastrationsaktion in diesem Jahr ein Gesamtbetrag von 305.000 Euro verfügbar sein.

Damit knüpft das Land an die bisher sechs erfolgreichen Aktionen der Vorjahre an. Bisher konnten insgesamt über 15.000 verwilderte männliche und weibliche Katzen kastriert, gekennzeichnet und in einem Haustierregister von „Tasso e.V.“ oder bei „Findefix“, dem Haustierregister des „ Deutschen Tierschutzbund e.V.“ registriert werden.

Durch die Aktion wird die unkontrollierte Vermehrung der verwilderten Hauskatzen und damit einhergehend viel Leid und Elend der unversorgten Katzen verhindert. Dies funktioniert natürlich nur, wenn auch Katzen aus Privathaushalten nicht unkastriert ins Freie gelangen. Private Katzenhalter*innen sollten daher ihre Katzen kastrieren lassen, bevor sie diesen Freigang gewähren. Die Kastration von Katzen aus Privathaushalten kann durch die Kastrationsaktion leider nicht gefördert werden, sondern muss aus eigenen Mitteln getragen werden. Dies ist jedoch eine gute Investition in den Tierschutz und in die Sicherheit Ihrer Katze. Darüber hinaus wird verhindert, dass die hohe Anzahl der oft unversorgten Streunerkatzen durch nicht kastrierte Freigängerkatzen aus Privathaushalten aufrecht erhalten wird.

Rahmenbedingungen

Kostenlos kastriert werden können freilebende Streunerkatzen ab dem Alter von vier Monaten. Vor der Einfangaktion sollten sich die Teilnehmenden bei den umliegenden Tierarztpraxen erkundigen, ob diese an der diesjährigen Katzenkastration teilnehmen.

Die eingefangenen Katzen sind bei der zuständigen Stadt oder Gemeinde als Fundtiere zu melden. Termine für die Kastration werden von einer teilnehmenden Tierarztpraxis vergeben, die auch die weiteren Formalitäten erledigt. Zum Termin ist der Personalausweis der Überbringer*in bzw. bei teilnehmenden Tierschutzvereinen/Tierheimen die Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz sowie ein Nachweis der Gemeinnützigkeit vorzulegen. Die Überbringer*in der Katze unterschreibt, dass die Katze nicht aus einem Privathaushalt stammt, und erklärt sich bereit, die Katze nach der erfolgten Kastration so lange zu versorgen, bis das Tier mit einer stetigen Nachversorgung an den Einfangort zurück gebracht werden kann.

Die Katze wird bei der Kastration in der Tierarztpraxis mit einem Mikrochip versehen und von der Praxis in einem Haustierregister als Fundtier der Gemeinde registriert, in der die Katze aufgefunden worden ist.

Auch in diesem Jahr sind nachfolgende Regularien einzuhalten: Pro Tierarztpraxis können pro Tag maximal fünf Katzen und im ganzen Aktionszeitraum 15 Katzen kastriert werden. Die Katzen dürfen frühestens im Alter von 16 Wochen kastriert werden.

Den genauen Ablauf des Katzenschutzprojektes sowie sämtliche Teilnahmebedingungen und Formulare erhalten Interessierte in ihrer teilnehmenden Tierarztpraxis.

Tierärzt*innen können sich im internen Mitgliederbereich der Tierärztekammer Niedersachsen über die Bedingungen der Teilnahme informieren und die entsprechenden Formulare herunterladen: https://www.tknds.de.

Hintergrund

In Niedersachsen leben ca. 200.000 verwilderte Hauskatzen im Verborgenen und unter zum Großteil elendigen Bedingungen. Die unkontrollierte Vermehrung der Streunerkatzen, die auf sich alleine gestellt sind, verwahrlosen, an Hunger leiden und von Krankheiten und Parasiten heimgesucht werden, stellt ein großes Problem dar.

Verwilderte Katzen – auch Streunerkatzen oder Straßenkatzen genannt – und deren Nachkommen in vielfacher Generation sind und bleiben Hauskatzen, die ausgesetzt, zurückgelassen, entlaufen und den Bezug zum Menschen verloren haben. Ohne menschliche Versorgung und Betreuung sterben diese Katzen an den Folgen der Mangelernährung oder aufgrund von Infektionskrankheiten meist schon als Jungtiere vor Erreichen des ersten Lebensjahres qualvoll. Die Katzen leiden an Parasiten, wie z.B. Magen-Darm-Würmern, Toxoplasmen sowie Milben und Flöhen. Infektionskrankheiten, wie z. B. Katzenschnupfen, Katzenleukose und feline Anämie, können sich ungehemmt ausbreiten und führen unbehandelt zum Tod. Sie sind somit auch eine Gefahr für alle Hauskatzen aus Privathaushalten, die sich bei ihren Freigängen anstecken können. Die Katzen bekommen in aller Regel zweimal im Jahr bis zu sieben Junge.

Durch die Kastration der geschlechtsreifen Kater und Katzen wird die Population der Streunerkatzen wirkungsvoll eingedämmt. Dies hat jedoch nur dann Erfolg, wenn auch private Katzenhalter*innen Verantwortung zeigen und ihre geschlechtsreifen Katzen, insbesondere ihre Kater, vor dem Freigang kastrieren lassen, da diese dafür Sorge tragen, dass die hohe Population an Streunerkatzen aufrecht erhalten bleibt.
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