Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Niedersachen klar Logo

Arbeitshilfe Wohnumfeldschutz

Das Land Niedersachsen legt im LROP Regelungen zum Wohnumfeldschutz beim Bau von Freileitungen im Übertragungsnetz fest. Danach sind bei künftigen Höchstspannungsfreileitungen Mindestabstände zu Wohngebäuden einzuhalten. Im LROP sind hierzu Ausnahmen festgelegt worden. Zur Erleichterung der Anwendung wurde eine Arbeitshilfe erstellt, die v.a. Bezug auf die Ausnahme zum gleichwertigen Wohnumfeldschutz nimmt.

 

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln