Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Niedersachsen klar Logo

Änderung Niedersächsisches Raumordnungsgesetz

Das Niedersächsische Raumordnungsgesetz (NROG) wurde durch Artikel 3 des „Gesetzes zur Steigerung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land und von Freiflächenanlagen sowie zur Änderung raumordnungsrechtlicher Vorschriften“ vom 17. April 2024 ( (Nds. GVBl. 2024 Nr. 31) geändert:

  • Es wird ein neuer Grundsatz der Raumordnung zum Ausbau erneuerbarer Energien eingefügt.
  • Die landesgesetzlichen Bestimmungen über die Aufstellung und Änderung von Raumordnungsplänen werden an Änderungen des Raumordnungsgesetzes des Bundes angepasst und darüber hinaus zur Beschleunigung der Planungsverfahren gestrafft. Für die Aufstellung und Änderung Regionaler Raumordnungsprogramme sind Erleichterungen vorgesehen, um die beschleunigte Festlegung von Flächen für den Windenergieausbau durch die Regionalplanungsträger zu unterstützen.
  • Die Vorschriften zu Raumverträglichkeitsprüfungen – früher: Raumordnungsverfahren - werden an bundesgesetzliche Änderungen angepasst und auf eine weitere Verfahrensbeschleunigung ausgerichtet.

Das Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt, in dem das oben genannte Gesetz vom 17. April 2024 verkündet wurde, finden Sie hier:

https://www.verkuendung-niedersachsen.de/

In Kürze wird im Vorschriftensystem des Landes Niedersachsen – NI-VORIS – und auf den Internetseiten des Ministeriums auch eine konsolidierte Fassung des Niedersächsischen Raumordnungsgesetzes zur Verfügung gestellt werden.

(Stand der Information: April 2024)

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln