AUM/AUKM-Auszahlung für 2023 verschiebt sich auf Ende April 2024
Die Zahlung wird zwei Wochen später erfolgen.
Der Auszahlungstermin für alle Fördermaßnahmen und Teilinterventionen der AUM/AUKM wird voraussichtlich um zwei Wochen vom 17. auf den 30. April 2024 verschoben. Grund dafür sind wichtige EDV-technische Umsetzungsschritte des Servicezentrum Landentwicklung und Agrarförderung (SLA), um die Qualität und den Umfang der Zahlungen für alle Beteiligten sicherzustellen.
Warum wird der Termin verschoben?
Für die Förderregion Niedersachsen/Bremen/Hamburg ist es das erklärte Ziel sowohl die noch bestehenden Verpflichtungen im Rahmen der AUM aus der vorangegangenen Förderperiode als auch die neuen AUKM möglichst vollständig zu einem Termin an die Antragsteller auszuzahlen. Die Beibehaltung des vorherigen Auszahlungstermins würde bedeuten, dass nur für rund 60 Prozent der gestellten Anträge in den o.g. Förderprogrammen die Auszahlung korrekt erfolgen könnte. Die restlichen Antragsteller würden EDV-bedingt zunächst keine Zahlung erhalten bzw. erst zu einem deutlich späteren Termin (durch manuelle Nachbesserung). Dies könnte bei Zahlungen nach dem 30.06.2024 dann auch eine EU-Anlastung aufgrund des Zahlungsverzuges nach sich ziehen, und damit den Steuerzahler unnötig belasten. Durch die Verschiebung gehen wir von einer Auszahlungsquote von über 90 % aus. Eine zweiwöchige Verschiebung des Auszahlungstermins ist damit das geeignete Mittel, um die Auszahlung optimal für alle Beteiligten zu gewährleisten und unnötigen Verwaltungsaufwand und Kosten zu vermeiden.
Hinweis (23. April): Der Artikel wurde aufgrund von Nachfragen um den folgenden FAQ aktualisiert/ergänzt:
Bei den AUKM der neuen Förderperiode handelt es sich sowohl um alt bewährte, sowie völlig neu konzipierte Maßnahmen nach den Zielen und Anforderungen im GAP Strategieplan. Bei den bestehenden Maßnahmen haben sich beispielsweise Kopplungen mit den Ökoregelungen ergeben, die im Verwaltungssystem über neue IT-Prüfungen abzubilden waren. Auch Änderungen, die allgemein auf das Verfahren wirken, wie beispielsweise neue Beihilfedefinitionen, haben sich ausgewirkt. Insgesamt sind daher mehr als 40 Maßnahmen mit ihren detaillierten Prüf- und Berechnungsabläufen im IT-System verordnungskonform zu berechnen.
Neue Fördermaßnahmen sind im Bereich Klimaschutz/Klimaanpassung entstanden. Hier ist die Umwandlung von Acker in Dauergrünland (AN3) auf Moorböden und der Wasserrückhalt in der Landschaft, mit der Maßnahme „Moorschonender Einstau“ (BK1) zu nennen. Weitere neue Maßnahmen sind in der Intervention Biodiversität zu finden. So gibt es Neumaßnahmen in der Ackernutzung: „Anbau mehrjähriger Wildpflanzen“ (AN1), „Extensiver Getreideanbau“ (AN2), „Anlage von Feldvogelinseln“ (AN8), „Anlage von Feldvogelinseln“ (Kiebitzinseln) (AN9), die sich aus den Erkenntnissen von Pilotprojekten des Bundes entwickelt haben. Auch im Bereich der Grünlandnutzung ist die Maßnahme „Naturschutzorientierte Grünlandbewirtschaftung Nachhaltige Grünlandnutzung“ (GN1) optimiert worden.
In der AUKM Förderrichtlinie werden zu den einzelnen Fördermaßnahmen verschiedene jährliche oder auch mehrjährige Zuschläge angeboten, um den Antragstellern eine möglichst passgenaue Auswahl an Maßnahmen zur Verfügung zu stellen sowie ein hohes Umweltambitionsniveau zu erreichen.
Ja, aber nur indirekt, da der technische Aufwand zur Umsetzung der GAP 2023 - 2027 insgesamt durch die neuen Anforderungen der EU sehr hoch ist. Insofern ist auch der personelle Bedarf in allen Bundesländern sowohl bei den Behörden als auch bei den IT-Dienstleistern extrem hoch und kann nicht kurzfristig aufgestockt werden.
Die neue Förderperiode und das damit verbundene Zusammenspiel zwischen 1. und 2. Säule, führen auch bei den AUKM zu größerer personeller und technischer Herausforderung in der Umsetzung, da hier notwendige Prüfungen und Berechnungen für jede Maßnahme zu konzipieren und durch den IT-Dienstleister in das entsprechende Auszahlungssystem einzuprogrammieren sind. Auch der Testprozess in einer neuen GAP-Förderphase ist im Vergleich zu etablierten Verfahren deutlich aufwendiger. Darüber hinaus hat sich der Aufwand für die technische Umsetzung der AUKM durch die Fortführung der Verpflichtungen aus der alten Förderperiode (AUM) verdoppelt. Des Weiteren mussten zusätzliche Abgleiche zwischen Direktzahlungen und AUKM erfolgen.
Ende März zeigten sich zusätzliche technische Probleme, die nachgebessert werden mussten. Andernfalls hätten zunächst nur rund 60 Prozent der Antragstellenden für AUM/AUKM eine Zahlung erhalten.
In Niedersachsen wurden für die Auszahlungen des Antragsjahres 2023 die Auszahlung der flächenbezogenen Direktzahlungen priorisiert, da diese Zahlungen die größte Auszahlung darstellt und die meisten Landwirte betrifft. Durch diese Priorisierung ist es Niedersachsen gelungen, noch vor Weihnachten 2023 die Direktzahlungen an die Landwirte auszuzahlen. Allerdings hatte dieses zur Folge, dass eine parallele technische Umsetzung der AUM/AUKM Berechnungsprogramme kaum möglich war und der Auszahlungstermin für die AUM/AUKM verschoben werden musste.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen der ab dem 1. Januar 2023 geltenden GAP haben sich im Vergleich zur vorherigen Förderperiode wesentlich geändert. Selbstverständlich hat sich die Verwaltung darauf vorbereitet. Die Einführung der Förderung nach dem GAP-Strategieplan und der nachfolgend notwendige Rechtsetzung war jedoch ein langwieriger Prozess.
Der deutsche GAP-Strategieplan wurde von der Europäischen Kommission am 29. November 2023 genehmigt. Der GAP-Strategieplan bildet die EU-rechtliche Grundlage für die Ausgestaltung der Förderperiode 2023 - 2027, sodass wesentliche Rechtsgrundlagen erst nach Genehmigung des GAP-Strategieplanes veröffentlicht werden konnten. Die notwendige Rechtssicherheit für Verfahrensregelungen, die von der Verwaltung umzusetzen waren, konnte daher teilweise erst sehr spät im Verfahren erlangt werden, sodass auch die Vorgaben für die technische Umsetzung erst sehr spät gegenüber dem Dienstleister konkretisiert werden konnten. Aufgrund der Komplexität der AUKM Förderung ist der Prozess der Vorgabenerarbeitung sehr speziell und zeitintensiv, aber eine rechtssichere und korrekte Auszahlung muss im Sinne der Steuerzahler gewährleistet sein.
Wie stark landwirtschaftliche Betriebe von Fördergeldern abhängig sind, ist einzelbetrieblich sehr unterschiedlich. Das Landwirtschaftsministerium kann daher nicht pauschal bestätigen, dass Ökobetriebe stärker von Fördergeldern als andere landwirtschaftliche Betriebe abhängig sind. Die zeitnahe Auszahlung der Fördermittel ist für alle landwirtschaftliche Betriebe wichtig, daher hat Niedersachsen 2023 die Auszahlung der Direktzahlungen - die auch die Ökobetriebe bereits erhalten haben - stark priorisiert. Derzeit arbeiten alle beteiligten Verwaltungsstellen mit Hochdruck daran, den gesetzten Zahlungstermin einzuhalten.