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AUM/AUKM-Auszahlung für 2023 verschiebt sich auf Ende April 2024

Die Zahlung wird zwei Wochen später erfolgen.


Der Auszahlungstermin für alle Fördermaßnahmen und Teilinterventionen der AUM/AUKM wird voraussichtlich um zwei Wochen vom 17. auf den 30. April 2024 verschoben. Grund dafür sind wichtige EDV-technische Umsetzungsschritte des Servicezentrum Landentwicklung und Agrarförderung (SLA), um die Qualität und den Umfang der Zahlungen für alle Beteiligten sicherzustellen.

Warum wird der Termin verschoben?

Für die Förderregion Niedersachsen/Bremen/Hamburg ist es das erklärte Ziel sowohl die noch bestehenden Verpflichtungen im Rahmen der AUM aus der vorangegangenen Förderperiode als auch die neuen AUKM möglichst vollständig zu einem Termin an die Antragsteller auszuzahlen. Die Beibehaltung des vorherigen Auszahlungstermins würde bedeuten, dass nur für rund 60 Prozent der gestellten Anträge in den o.g. Förderprogrammen die Auszahlung korrekt erfolgen könnte. Die restlichen Antragsteller würden EDV-bedingt zunächst keine Zahlung erhalten bzw. erst zu einem deutlich späteren Termin (durch manuelle Nachbesserung). Dies könnte bei Zahlungen nach dem 30.06.2024 dann auch eine EU-Anlastung aufgrund des Zahlungsverzuges nach sich ziehen, und damit den Steuerzahler unnötig belasten. Durch die Verschiebung gehen wir von einer Auszahlungsquote von über 90 % aus. Eine zweiwöchige Verschiebung des Auszahlungstermins ist damit das geeignete Mittel, um die Auszahlung optimal für alle Beteiligten zu gewährleisten und unnötigen Verwaltungsaufwand und Kosten zu vermeiden.

Hinweis (23. April): Der Artikel wurde aufgrund von Nachfragen um den folgenden FAQ aktualisiert/ergänzt:



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