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Förderzeitraum 2021-2027

Stand: Januar 2021

Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) gehört zu den wichtigsten Aufgabenfeldern europäischer Politik. Seit Beginn der Einigung Europas wurde die GAP immer wieder angepasst, um dem Wandel der Lebensverhältnisse gerecht zu werden.

Entwicklungsstand für die GAP zu Beginn des Jahres 2021

Am 17. Dezember 2020 wurde der EU–Haushalt 2021-2027 durch Beschluss des Rates angenommen. Damit wurden alle Bedingungen erfüllt, dass der Mehrjährige Finanzrahmen (MFR) für den Zeitraum 2021-2027 am 01. Januar 2021 in Kraft treten konnte. Der MFR hat Einfluss auf die Höhe des Agraretats, der maßgeblich für die künftige Ausgestaltung der GAP ist.

Seitens der Europäischen Kommission (EU KOM) wurde ein Legislativpaket mit Vorschlägen zur Ausgestaltung der GAP nach 2020 vorgelegt. Endgültige Beschlüsse dazu stehen allerdings noch aus.

Aufgrund dieser fehlenden Rechtsgrundlagen auf EU-Ebene wird die neue Förderperiode erst in 2023 starten können. Für den Übergangszeitraum von zwei Jahren wird der derzeitige GAP-Rahmen durch eine Übergangsverordnung (siehe Downloadspalte rechts) fortgesetzt. Die neue Bezeichnung lautet somit: Förderperiode 2023-2027.

Die in Kraft getretene Übergangs-VO bildet die rechtliche Grundlage, damit die Fördergelder der GAP auch nach Auslaufen der bisherigen Verordnung Ende 2020 weiter fließen können. Die Übergangsverordnung regelt neben der Verwendung der ELER-Mittel für die Jahre 2021 und 2022 auch die Verwendung der acht Milliarden Euro, die im Zuge des EU-Konjunkturprogramms EURI den ländlichen Regionen zugutekommen sollen. 37 Prozent der Mittel sollen der Förderung von Umwelt- und Klimaschutz, dem Tierschutz und den LEADER-Regionen dienen. Mindestens 55 Prozent der Mittel sind für die Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung in ländlichen Gebieten vorgesehen.

Für Niedersachsen und Bremen werden es voraussichtlich 86 Mio. Euro sein.

Die Mittel der Jahrestranchen 2021 und 2022 des ELER aus dem neuen MFR sind aufgrund des verankerten „Frontloadings“ zur zügigen Bekämpfung der Pandemiefolgen überdurchschnittlich hoch. Sie betragen für NI und Bremen rund 292 Mio. Euro.

Hinzu kommen noch die Umschichtungsmittel aus der 1. Säule für die Jahre 2021 und 2022 in Höhe von jeweils 6% der Direktzahlungen.

Die gesamten Mittel für die Jahre 2021 und 2022 werden über entsprechende Änderungsanträge im Laufe des Jahres 2021 in das PFEIL-Programm integriert und dieses entsprechend verlängert.


GAP-Strategieplan

Im Mittelpunkt der Diskussionen für die Förderperiode 2023-2027 steht eine stärkere Ergebnisorientierung der GAP, die stärkere Honorierung gesellschaftlicher Leistung insbesondere bei Klima-, Umwelt- und Naturschutz.

In der Förderperiode 2023 bis 2027 wird es nur noch einen nationalen GAP-Strategieplan geben, der die bisherigen ländlichen Entwicklungsprogramme (ELER) als Förderinstrument für den ländlichen Raum ablöst.

Dieser GAP-Strategieplan wird in enger Abstimmung zwischen dem Bund (BMEL) und den Ländern erarbeitet. Dabei wird für den ELER der regionale Gestaltungsspielraum erhalten bleiben und sich die ELER-Fördermaßnahmen an den niedersächsischen und bremischen Bedarfen und Prioritäten orientieren. Die Arbeiten an einem ELER-Förderkonzept 2023 -2027 als Grundlage für die Integration in den GAP-Strategieplan und die zukünftige Förderung in Niedersachsen und Bremen laufen derzeit in enger Abstimmung zwischen Bremen[1], dem ML[2], MU[3] und der ELER Koordinierung im MB[4].

In diesem Strategieplan werden künftig beide Säulen der GAP gemeinsam umgesetzt: Dazu zählen in der 1.Säule die Direktzahlungen und Marktmaßnahmen sowie die Maßnahmen der ländlichen Entwicklung aus der 2. Säule der GAP.

[1] Freie Hansestadt Bremen Senat für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau

[2] Nds. Ministerium für Ernährung Landwirtschaft und Verbraucherschutz

[3] Nds. Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz

[4] Nds. Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung


  Bildrechte: EU
Bildrechte: DVS
Erklärfilm der DVS zur GAP 2021-2027

Erklärfilm zur GAP

In der Downloadspalte rechts finden Sie einen Link zu einem Erklärfilm der Deutschen Vernetzungsstelle Ländliche Räume (DVS) „Was bringt die EU-Agrapolitik nach 2020?“


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