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Aflatoxin B1 in Futtermais - Aktueller Sachstand

Aflatoxin B1 in Futtermais

Sachstand vom 26.03.2013

Die vier Betriebe im Landkreis Emsland, die von einem Mischfuttermittelhersteller möglicherweise mit Aflatoxin-belastetes Futtermittel erhalten haben, können wieder Milch liefern. Die Untersuchungsergebnisse der Milchproben liegen seit gestern vor und waren unauffällig.

Sachstand vom 23.03.2013

Über eine Schnellwarnung aus den Niederlanden wurden niedersächsische Behörden am Freitagabend davon in Kenntnis gesetzt, dass ein dortiger Futtermittelbetrieb eine mit dem Schimmelgift Aflatoxin belastete Maispartie an einen Mischfuttermittelhersteller im Landkreis Emsland geliefert hat.

Der Mais stammt aus Bulgarien, Rumänien, Polen und Serbien und wurde über Rumänien zunächst nach Rotterdam verbracht. Nach derzeitiger Kenntnis hat der Mischfuttermittelhändler vier Milchviehhalter im Landkreis Emsland mit möglicherweise belastetem Futter beliefert.

Die Betriebe wurden umgehend in die amtlichen Maßnahmen einbezogen, der betroffene Landkreis wurde informiert. Die Futtermittel wurden gesperrt und die Milch darf solange nicht verarbeitet werden, bis eindeutig feststeht, dass sie unbelastet ist. Auf allen Betrieben wurden bereits Milchproben genommen.

In diesem Zusammenhang macht das Verbraucherschutzministerium darauf aufmerksam, dass eine futtermittelrechtliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen Gefahren durch Aflatoxin B1 in Futtermitteln aus im Jahr 2012 in den Ländern Bulgarien, Rumänien und Polen geerntetem Mais erlassen wurde. Diese ergänzt die bereits bestehende gleichartige Allgemeinverfügung zu Futtermais aus Serbien. Die Allgemeinverfügung ist mit der Bekanntgabe ab Montag, 25.3.2013 wirksam.

Sachstand vom 14.03.2013

Die Auswertung der Lieferlisten der beiden niedersächsischen Futtermittelhersteller, die über ein Handelsunternehmen in NRW mit Aflatoxin belasteten Futtermais aus den Niederlanden (Futtermais der Ernte 2012 aus Serbien) erhalten haben, ist seit gestern abgeschlossen. Die Lieferungen betrafen einen Milchviehbetrieb im Landkreis Emsland und zwei im Landkreis Bad Bentheim. Die Betriebe wurden umgehend in die amtlichen Maßnahmen einbezogen, die betroffenen Landkreise wurden informiert.

Nachdem ermittelt wurde, dass die Futtermittel nach Risikobewertung unterhalb des Höchstgehaltes lagen, konnten die amtlichen Maßnahmen für die Milchbetriebe umgehend wieder eingestellt werden.

Sachstand vom 11.03.2013

Alle im Rahmen des Aflatoxin-Geschehens durch am Donnerstagabend nachgelieferte Listen betroffenen 87 Milchviehbetriebe können wieder Milch liefern. Die Untersuchungen sind abgeschlossen, alle Ergebnisse waren negativ.

Sachstand vom 08.03.2013 18:00 Uhr

Heute Nachmittag ist das niedersächsische Verbraucherschutzministerium darüber informiert worden, dass zwei Mischfutterhersteller in Niedersachsen über ein Handelsunternehmen in NRW mit Aflatoxin belasteten Futtermais aus den Niederlanden erhalten haben. Bei den Lieferungen handelt es sich um Futtermais der Ernte 2012 aus Serbien.

Das LAVES hat die beiden Unternehmen aufgefordert, ihre Lieferlisten kurzfristig und vollständig zu übersenden. Die belieferten landwirtschaftlichen Betriebe dürfen das Futter nicht weiterverfüttern, die Ware wird zurückgerufen.

Sobald ermittelt worden ist, wieviele Betriebe von den Lieferungen der beiden Futtermittelhersteller betroffen sind, wird das Verbraucherschutzministerium über den neuen Sachstand informieren.

Sachstand vom 08.03.2013

Futtermais aus Serbien darf in Niedersachsen und Bremen bis auf Weiteres nur noch nach strengen Kontrollen verkauft oder mit anderen Futtermitteln gemischt werden. Eine entsprechende Allgemeinverfügung wird das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) jetzt gegenüber den Futtermittelunternehmern bekanntgeben. Die Verfügung wird am Montag, 11. März, wirksam.

In der Allgemeinverfügung werden betroffenen Futtermittelunternehmern der Länder Bremen und Niedersachsen insbesondere Anzeige- und Untersuchungspflichten zum Futtermittel mit 2012 in Serbien geerntetem Mais auferlegt. Das bedeutet: Sobald ein Futtermittelhersteller den Futtermais in Verkehr bringen oder mit anderen Futtermitteln mischen will, muss er dies dem LAVES unaufgefordert anzeigen. Das LAVES prüft den Fall, veranlasst Proben und überwacht, dass ein negatives Untersuchungsergebnis vorliegt, bevor der Futtermais in den Verkehr kommen kann. Verstöße gegen diese Verfügung sind strafbar und können mit einer Freiheits- oder Geldstrafe belegt werden.

Außerdem wird das LAVES eine Strafanzeige gegen den Importeur des serbischen Mais bei der Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Landwirtschaftsstrafsachen in Oldenburg erstatten und sich damit der Hamburger Behörde anschließen.

Die Allgemeinverfügung ist veröffentlicht unter:

www.ml.niedersachsen.de und www.laves.niedersachsen.de

Ergänzend macht das Landwirtschaftsministerium darauf aufmerksam, dass im Rahmen des Aflatoxin-Geschehens gestern abend erneut Lieferlisten von Futtermitteln nachgeliefert wurden. Dies betraf 87 weitere Milchviehbetriebe in 18 Landkreisen. Auch sie wurden umgehend in die amtlichen Maßnahmen einbezogen, die betroffenen Landkreise wurden informiert. Die Listen werden derzeit auf mögliche Doppelmeldungen abgeglichen. Ebenfalls wird geprüft, in welchen Fällen bereits negative Untersuchungsergebnisse vorliegen, so dass die Nennung einer genauen Zahl der von der Milchlieferung ausgeschlossenen Betriebe derzeit nicht möglich ist. Ein neuer Sachstand wird zu Beginn nächster Woche erwartet.

Von den gestern bekannt gegebenen vier von den Milchlieferungen ausgeschlossenen Betrieben im Landkreis Emsland und in der Grafschaft Bentheim sind bereits zwei frei getestet worden (im Emsland) und können die Milch wieder ausliefern.

Sachstand vom 07.03.2013

HANNOVER. Vier Futtermittelunternehmer, die mit dem mit Aflatoxin belasteten Futtermittel aus Serbien aus der Charge eines Hamburger Importeurs gehandelt haben, übermittelten erst gestern dem LAVES ihre Lieferlisten. Die neu gemeldeten Futtermittellieferungen betreffen unter anderem 27 Milchvieh haltende Betriebe. Bei 23 Betrieben liegen bereits entlastende Untersuchungsergebnisse vor. Die vier weiteren Betriebe sind umgehend für die Milchabholung gesperrt und in die Kontrollmaßnahmen der zuständigen Behörden einbezogen worden. Zwei Betriebe liefern an Molkereien in NRW, die Molkereien wurden – ebenso wie die niedersächsischen – umgehend informiert. Probenuntersuchungen sind veranlasst.

Unterdessen liegen im LAVES Ergebnisse der verdachtsorientierten Untersuchungen von Lebern und Nieren der mit belastetem Futter gefütterten Tiere vor. Die Resultate unterstützen die Bewertung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR): Alle 19 untersuchten Proben von Puten, Kühen, Schweinen, Hähnchen und Enten waren unauffällig.

Minister Meyer hatte die Untersuchungen im Sinne eines konsequenten Verbraucherschutzes unabhängig von der aktuellen Entwarnung durch das BfR durchführen lassen, um daraus weitere wissenschaftliche Erkenntnisse gewinnen zu können.

Sachstand vom 05.03.2013

HANNOVER. Für Lebensmittel und Tiere bestehen keine Gesundheitsgefahren in Folge der Verfütterung des vermutlich mit Aflatoxin belasteten Futtermittels. Alle betroffenen Landwirtschaftlichen Betriebe können wieder ungehindert Fleisch und Milch liefern.

In diesem Zusammenhang macht das Verbraucherschutzministerium darauf aufmerksam, dass sich das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in einer Stellungnahme der vorläufigen Risikoeinschätzung des LAVES angeschlossen hat, dass „selbst bei hohen Gehalten an Aflatoxinen in den Futterrationen, die Höchstgehalte von 2 µg Aflatoxin je kg für Eier, Muskelfleisch, Leber und Nieren nicht überschritten werden“.

Damit kann auch das vorsorglich von den Behörden in Niedersachsen angeordnete Vermarktungsverbot für Leber und Nieren von mit möglicherweise kontaminierten Futtermitteln gefütterten Schlachttieren aufgehoben werden.

Dazu sagt Verbraucherschutzminister Christian Meyer:
„Das sind gute Nachrichten für die niedersächsischen Landwirte. Unabhängig von der aktuellen Entwarnung werden wir aber die vom BfR vorgeschlagene stichprobenartige und verdachtsorientierte Untersuchung von Lebern und Nieren im LAVES fortsetzen. Im Sinne eines konsequenten Verbraucherschutz können wir mit den Ergebnissen vorsorgliche Erkenntnisse für zukünftige Kontaminationsfälle gewinnen.“

Übergang von Aflatoxinen in Milch, Eier, Fleisch und Innereien: Stellungnahme des BfR Nr. 009/2013 vom 4. März 2013

Sachstand vom 04.03.2013

Nachdem in 19 Landkreisen Betriebe gesperrt waren, sind 14 Landkreise zum derzeitigen Zeitpunkt freigetestet. Derzeit sind in Niedersachsen noch 41 Betriebe in fünf Landkreisen von der Milchabholung ausgeschlossen.
Die amtliche Prüfung ist derzeit noch nicht vollständig abgeschlossen, wird aber in Kürze beendet sein.

Sachstand vom 03.03.2013

I) Futtermittel

Betroffene Betriebe

Die am 01.03.2013 spätnachmittags nachgelieferten Vertriebslisten sind risikobewertet und durch das LAVES an die kommunalen Überwachungsbehörden geschickt worden.

Unter den neu identifizierten landwirtschaftlichen Betrieben sind 30 Milchviehhalter, die von zwei Mischfutterunternehmen mit insgesamt 34 Sendungen beliefert wurden. Die Lieferungen betreffen die Landkreise CLP, Ammerland, LER, Oldenburger-Land und Wesermarsch.

Aus der nachgelieferten Liste des dritten Futtermittelunternehmers ergaben sich 234 Lieferungen an Schweine- und Geflügelbetriebe in NRW. Die dortigen zuständigen Behörden wurden unverzüglich unterrichtet.

Bei Überprüfung der nachgelieferten Vertriebslisten auf Doppelnennungen wurde festgestellt, dass nunmehr 4.467 Betriebe von Lieferungen aus den 14 Mischfutterunternehmen betroffen sind.

Untersuchungsergebnisse

Im Futtermittelbereich liegen derzeit keineweiterenUntersuchungsergebnisse vor.

Laufende Maßnahmen

Drei Befunde von Futtermitteluntersuchungen stehen noch aus.

II) Lebensmittel

Die weiteren Milchbetriebe in Niedersachsen, die durch die Nachlieferung von Betriebslisten betroffen sind, wurden unverzüglich in die amtlichen Maßnahmen bezüglich der Untersuchung der Milch eingebunden.

Bisher konnten 79 amtliche Proben der Milchbetriebe (Stand 02.03.2013 abends) mit einem unauffälligen Ergebnis abgeschlossen werden. Umfangreiche wirtschaftsseitige Eigenkontrollen haben ebenfalls nur zu unauffälligen Befunden geführt.

Im Falle eines negativen Befundes kann die Milch von der Molkerei unverzüglich abgeholt werden.

Sachstand vom 2. März 2013

I) Futtermittel

Betroffene Betriebe

Drei Futtermittelunternehmen haben am 01.03.2013 spätnachmittags Vertriebslisten nachgeliefert. Dadurch konnte ein weiteres Futtermittelunternehmen identifiziert werden, das Mais von einem der bereits bekannten 13 Unternehmen erhalten hat.

Mit den nachgelieferten Vertriebslisten der drei Futtermittelunternehmer und den Listen des neu bekannt gewordenen Unternehmens erhöht sich die Zahl der betroffenen Betriebe derzeit von 3.560 auf 6.457 (mögliche Doppelnennungen von Betrieben in den ersten und nachgelieferten Listen müssen noch überprüft werden) und die Zahl der betroffenen Lieferungen von 14.386 auf 25.228.

Die neu gemeldeten Futtermittellieferungen betreffen auch Milchvieh haltende Betriebe, die umgehend in vorrangige Kontrollmaßnahmen der zuständigen Behörden einbezogen werden.

Insgesamt werden die neu eingegangenen Listen umgehend nach ihrem Risiko bewertet und anschließend an die betroffenen Landkreise versandt.

Ob Betriebe außerhalb Niedersachsens von den Neumeldungen betroffen sind, wird derzeit geprüft.

Die Futtermittelunternehmer waren per Verfügung angewiesen worden, ihre Vertriebslisten dem LAVES bis zum 26.02.2013, 12:00 Uhr, zur Verfügung zu stellen.

Folgende Untersuchungsergebnisse liegen vor:

Amtliche Ergebnisse

Eigenbetriebliche Ergebnisse

Einzelfutter Mais

Insgesamt 16

7 über Höchstgehalt

9 unter Höchstgehalt

Insgesamt 19

11 über Höchstgehalt

8 unter Höchstgehalt

Mischfutter

Insgesamt

3

1 über Höchstgehalt

2 unter Höchstgehalt

Insgesamt 8

0 über Höchstgehalt

8 unter Höchstgehalt

Laufende Maßnahmen

1.3.2013: Verfügung gegenüber Mischfuttermittelherstellern, die Empfänger Ihrer Futtermittel über eine mögliche Aflatoxin B1-Belastung der ausgelieferten Futtermittel zu informieren. Sofern noch Futtermittel auf den landwirtschaftlichen Betrieben vorhanden sind, wurde ein Rückruf angeordnet. Eine Bestätigung über die durchgeführte Information der landwirtschaftlichen Betriebe und den durchgeführten Rückruf soll dem LAVES Montag, 04.03.2013, 15 Uhr mitgeteilt werden.

II) Lebensmittel

Wegen des unmittelbaren Zusammenhangs zwischen der Verfütterung belasteter Futtermittel und einer dadurch möglichen Belastung der Milch steht dieses Lebensmittel primär im Fokus der amtlichen Maßnahmen. Auf der Basis der Erkenntnisse aus der Futtermittelüberwachung wurden den kommunalen Lebensmittelüberwachungsbehörden die jeweiligen Betriebslisten mit betroffenen Futtermittellieferungen übersandt. Nach Eingang der Betriebslisten haben die kommunalen Überwachungsbehörden unverzüglich mit der zielgerichteten Überwachung der betroffenen Betriebe mit dem Schwerpunkt der Milcherzeuger begonnen.

Die Milch aller landwirtschaftlichen Betriebe, die mit belasteten Futtermitteln beliefert wurden und dieses noch bis vor einer Woche verfüttert haben, wird untersucht. Unter Berücksichtigung der Sorgfaltspflicht des Lebensmittelunternehmers besteht für diese Milch ein Milchlieferverbot. Sie darf nur dann in den Verkehr gebracht werden, wenn unauffällige Ergebnisse aus Eigenkontrollen oder amtlichen Untersuchungen vorliegen. Andernfalls wird sie vernichtet.

Die ersten 45 amtlichen Milchproben sind im LAVES eingegangen; mit ersten Ergebnissen ist morgen zu rechnen.

Auch wirtschaftsseitig wird mit verstärkten Eigenkontrollmaßnahmen dem Geschehen begegnet.

Auf Basis der derzeit vorliegenden Erkenntnisse aus der Futtermittelbelastung wird kein Risiko für Höchstgehaltsüberschreitungen in Hühnereiern und in Fleisch von Schlachttieren jeglicher Tierart gesehen.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann jedoch ein Risiko für eine Höchstgehaltsüberschreitungen in Nieren oder Lebern geschlachteter Tiere noch nicht völlig ausgeschlossen werden. Eine Bewertung dieses Risikos wird vom Bundesinstitut für Risikobewertung in den nächsten Tagen erwartet. Solange gilt folgende Vorgehensweise: Wurde belastetes Futter verfüttert, werden zur Schlachtung anstehende Partien bei der amtlichen Untersuchungsstelle angemeldet. Mit der Auskunft zur Lebensmittelketteninformation ist die Verfütterung von potentiell belastetem Futter anzugeben.

Für den Lebensmittelunternehmer gilt, dass eine Vermarktung von Lebern und Nieren betroffener Tiere ohne entlastende Untersuchungsbefunde nicht zulässig ist.

Dieses Vorgehen wird von Seiten der amtlichen Überwachung stichprobenartig überprüft.

Sachstand vom 1. März 2013

In einer Lieferung Futtermais aus Serbien wurde eine Höchstmengenüberschreitung von Aflatoxin B1 in Höhe von bis zu 0,204 mg/kg Futtermittel (Höchstwert Futtermittel: 0,02 mg/kg) festgestellt. Aus einem Teil der betroffenen Maislieferung wurden Mischfuttermittel hergestellt, die mit dem Hauptanteil an landwirtschaftliche Betriebe in Niedersachsen, in geringeren Anteilen nach Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen sowie in die Niederlande abgegeben wurden. Das ML hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) umgehend über den Sachverhalt informiert. Auch die weiteren betroffenen Länder wurden umgehend in Kenntnis gesetzt.

Die betroffene Sendung Mais, die insgesamt 45.000 Tonnen umfasste, wurde über den Hafen in Brake importiert. 10.000 t dieser Lieferung konnten in Brake gesperrt werden, 25.000t in einer Lagerhalle in Bremen wurden ebenfalls gesperrt. Ca. 10.000t wurden jedoch an 13 Futtermittelhersteller in Niedersachsen ausgeliefert, die den Mais zur Herstellung von Mischfuttermitteln für Rinder, Schweine und Geflügel verarbeitet und an insgesamt 3560 landwirtschaftliche Betriebe in Niedersachsen sowie 14 landwirtschaftliche Betriebe in Nordrhein-Westfalen ausgeliefert haben.

Aflatoxin B 1 ist ein Schimmelpilzgift, das u. a. von dem natürlich vorkommenden Pilz Aspergillus flavus gebildet werden kann und eine starke krebserzeugende Wirkung zeigt. Lebensmittel und Futtermittel unterliegen deshalb strikten Höchstmengenregelungen.

Die Verfütterung belasteter Futtermittel an Tiere kann zu einem Risiko für die Sicherheit der erzeugten Lebensmittel führen. Nach einer ersten vorläufigen Einschätzung ist eine Belastung der Muskulatur (Fleisch) bei allen Tierarten und Nutzungsgruppen oberhalb der geltenden Höchstgrenze jedoch nicht zu erwarten. Schon geringe Höchstmengenüberschreitungen in Futtermitteln, die an Milchkühe verfüttert werden, können jedoch zu Höchstmengenüberschreitungen in der erzeugten Rohmilch führen.

Eine Gefährdung für Verbraucherinnen und Verbraucher durch aflatoxinbelastete Trinkmilch kann aufgrund des Vorgehens der Molkereien als unwahrscheinlich angenommen werden: Die Rohmilch eines Hofes wird bei der Abholung durch die Molkerei mit der Milch weiterer Milcherzeuger in einem Sammelfahrzeug eingesammelt. In der Molkerei wird die Milch aus verschiedenen Sammelfahrzeugen in Stapeltanks zur weiteren Verarbeitung zu Konsummilch, die von Verbraucherinnen und Verbrauchern erworben wird, zusammengeführt. Molkereien führen monatliche Eigenkontrolle in Bezug auf den Aflatoxingehalt der Milch in Stapeltanks durch. Eine Höchstmengenüberschreitung des Aflatoxingehaltes der Milch in Stapeltanks ist bisher nicht bekannt geworden.

So wurde die Kontamination des Futtermaises im Rahmen der Rückverfolgung aufgrund eines positiven Aflatoxinbefundes in Hofmilch (57 Nanogramm pro Kilogramm Milch) ermittelt. Die belastete Milch wurde entsorgt.

Mit Hilfe des höchsten bekannten Aflatoxingehaltes im Mais (0,204 mg/kg) wird jede Futtermittellieferung an landwirtschaftliche Betriebe unter Berücksichtigung der Einmischquote für Mais einer Risikobewertung unterzogen. Ist rechnerisch eine Höchstmengenüberschreitung im Mischfuttermittel zu erwarten, wird die zuständige Behörde für den entsprechenden Betrieb konkret ermitteln, wann das Futtermittel verfüttert worden ist. Wurde in der zurückliegenden Woche ein belastetes Futtermittel an Milchkühe verfüttert, wird die Ablieferung der Hofmilch an Molkereien untersagt und eine Untersuchung der Milch veranlasst. Bei einem positiven Aflatoxinbefund oberhalb der Höchstmenge in der Milch, bleibt die Abgabesperre bestehen. Der Betrieb muss die Fütterung auf aflatoxinfreies Futtermittel umstellen und kann die Milchlieferung erst nach Vorliegen eines negativen Ergebnisses wieder aufnehmen.

Dieses Verfahren rechtfertigt sich aus der Erkenntnis, dass die Aflatoxinbelastung der Milch innerhalb ca. 1 Woche bei Umstellung auf aflatoxinfreies Futter unterhalb der Höchstgrenze von 0,00005 mg/ kg Milch liegt.

Es wurde veranlasst, dass die Milch aller mit belasteten Futtermitteln belieferten landwirtschaftlichen Betriebe in Zusammenarbeit des LAVES mit der Milchwirtschaft untersucht wird.

Die Umsetzung der dargestellten Maßnahmen beginnt mit dem heutigen Tag.

Über die Ergebnisse der Tätigkeit der zuständigen Behörden wird die Öffentlichkeit laufend weiter unterrichtet werden.




Bildrechte: ML / Günther Schad/ pixelio / www.pixelio.de

Weitere Informationen zu Aflatoxin in Futtermitteln finden Sie hier:

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