Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Niedersachsen klar Logo

Rinderseuche BHV1 - Fragen und Antworten

  Bildrechte: Kurt Michel / pixelio / www.pixelio.de
Kühe in einem Stall (Symbolbild)
Aufgrund aktueller Ausbruchsfälle im Landkreis Osnabrück stellt das Landwirtschaftsministerium Antworten auf die wichtigsten Fragen noch einmal zusammen:

Was ist BHV1?
Bei BHV1 – Bovines Herpes Virus Typ1- handelt es sich um virusbedingte Krankheiten der Rinder, die zu hohen wirtschaftlichen Verlusten in den Rinderbeständen führen können. Die Krankheit kann über einzelne unerkannt infizierte Tiere eingeschleppt im Bestand weiter verbreitet werden.

Wie viele Rinder gibt es in Niedersachsen?
Von bundesweit rund 13 Millionen Rindern werden in Niedersachsen rund 3 Millionen Rinder in gut 22.000 Beständen gehalten.

Sind BHV1-Viren für den Menschen gefährlich?
Nein, für den Menschen sind sie ungefährlich, da sie nicht auf den Menschen übertragbar sind.

Wie viele Fälle gab es in Niedersachsen 2017?
In 2017 gab es in Niedersachsen drei nachgewiesene Fälle in den Landkreisen Emsland, Vechta und Leer.

Wie viele Fälle gab es in Niedersachsen seit Anerkennung als BHV1-freie Region?
Seit Anerkennung Niedersachsens am 17.12.2015 als BHV1-frei gab es 11 gemeldete Fälle.

Ist der Status als BHV1 freie Region nun gefährdet?
Nein, einzelne Fälle gefährden den Status nicht, solange 99,8 Prozent der Bestände BHV1-frei bleiben.

Seit wann ist Niedersachsen BHV1-freie Region?
Niedersachsen gehört seit dem 17.12.2015 zu den Regionen, in denen die ergänzenden Garantien für infektiöse bovine Rhinotracheitis gemäß Artikel 10 der Richtlinie 64/432/EWG im Handel mit Rindern gelten. Seit Juni 2017 hat ganz Deutschland den Status „BHV1-freie Region“. Auch andere Länder der EU, wie etwa die Schweiz, sind „BHV1-frei“.

Müssen BHV1-Reagenten geschlachtet werden?
Auf Anordnung der Behörden müssen BHV1 infizierte Rinder getötet bzw. geschlachtet werden: Die Tötung wird in Absprache mit dem Ministerium und der Tierseuchenkasse angeordnet.

Gibt es Entschädigungen für die Viehhalter?
Erfolgt die Tötung auf Anordnung, erhalten die Tierhalter in der Regel eine Entschädigung, die dem sogenannten gemeinen Wert der Tiere entspricht.

Werden die Bestände regelmäßig auf BHV1 untersucht?
Ja, die BHV1- Untersuchungen zur Aufrechterhaltung und Anerkennung der BHV1-Freiheit in den Beständen erfolgen weiterhin gemäß der BHV1 Verordnung. Von der Ermächtigung, die Untersuchungsvorgaben für die Aufrechterhaltung der BHV1-Freiheit zu lockern (Anlage 1 Abschnitt II Nr. 5), wird derzeit kein Gebrauch gemacht.

Dürfen Rinder aus nicht BHV1-Staaten nach Niedersachsen gebracht werden?
Für das Verbringen von Zucht- und Nutzrindern aus nicht BHV1-freien Regionen oder Mitgliedstaaten nach Niedersachsen gelten die Anforderungen nach Artikel 3 der Entscheidung 2004/558/EG.
Diese Regelungen gelten für alle Rinderbestände in Niedersachsen, inklusive der Sammelstellen, Ausnahmeregelungen davon sind nicht möglich.

Für Niedersachen gelten somit entsprechend höhere Gesundheitsanforderungen für Rinder, die aus nicht anerkannten Gebieten oder Mitgliedstaaten hierher geliefert werden. Diese Rinder müssen in Quarantäne gehalten, dort auf die BHV1-Infektion untersucht werden und dürfen nicht geimpft sein. Schlachtrinder können ohne den Status „BHV1-frei" nur noch dann nach Niedersachsen verbracht werden, wenn sie unmittelbar zum Schlachthof kommen.

Welche Auflagen für den Transport sind genau mit der BHV-freien Region verknüpft?

In einem Merkblatt (hier als PDF) sind die Verbringungsregelungen dargestellt.

Ausführliche Informationen dazu auf www.tierseucheninfo.niedersachsen.de.



Artikel-Informationen

erstellt am:
21.03.2018
zuletzt aktualisiert am:
04.01.2021

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln