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Statement von Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast zur Entscheidung des Bundesrates zur Änderung des Tierschutzgesetzes in Bezug auf Tierschutzkontrollen in Verarbeitungsbetrieben Tierischer Nebenprodukte

Der Bundesrat stimmte heute (7.5.) einer Änderung des Tierschutzgesetzes zu. Demnach werden künftig Tierschutzkontrollen in Verarbeitungsbetrieben Tierischer Nebenprodukte (VTN-Betriebe) ermöglicht. Diese Änderung geht auf eine Initiative von Niedersachsens Agrarministerin Barbara Otte-Kinast zurück.

Ministerin Barbara Otte-Kinast kommentiert die Entscheidung: „Kein Tier soll unnötige Schmerzen erleiden. Ich danke dem Bundesrat, dass er meine Initiative für einen starken Tierschutz unterstützt. Die zuständigen Behörden haben nun die rechtliche Möglichkeit, bei VTN-Betrieben zu kontrollieren. Außerdem haben wir durch die Kennzeichnungspflicht endlich die Chance, die Tiere bis zum letzten Betrieb zurückzuverfolgen.“ Der Geltungsbereich erfasst alle wesentlichen Arten landwirtschaftlicher Nutztiere, die bei VTN-Betrieben angeliefert werden: Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und Pferde

Hintergrund für die Bundesratsinitiative ist eine Studie der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover mit dem Ergebnis, dass bei mehr als zehn Prozent der angelieferten Kadaver Veränderungen darauf hindeuten, dass die betroffenen Tiere vor ihrem Tod länger anhaltenden Schmerzen und Leiden ausgesetzt waren. Ministerin Otte-Kinast nahm dies zum Anlass, sich für regelmäßige Kontrollen in VTN-Betrieben einzusetzen womit auch ein Betretungsrecht verbunden ist. Durch den Beschluss des Bundesrates wird die Bundesregierung nun aufgefordert, die Gesetzesänderung umzusetzen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
07.05.2021

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