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Mehr Geld für Ökolandbau, Tierwohl und Hochwasserschutz

Agrarministerium legt Ausgleichzulage für benachteiligte Gebiete einmalig wieder auf


Hannover/Bremen. Das mit Mitteln der EU finanzierte Programm PFEIL zur Entwicklung des ländlichen Raums in Niedersachsen und Bremen geht in seine Schlussphase. Bis Ende 2025 wollen die beiden Länder noch alle von der EU bereitgestellten Mittel für die ländlichen Räume und die Landwirtschaft bestmöglich nutzen. Den Mittelabfluss in PFEIL hatten unter anderem die Corona-Pandemie und die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine massiv erschwert. Manche Vorhaben konnten von Seiten der Antragstellenden nicht wie geplant umgesetzt werden. Bereits bewilligte Mittel wurden daher zum Teil nicht abgerufen.

Nicht abgerufene Mittel sollen nun in den Ökolandbau und die Tierwohlförderung sowie in den Hochwasserschutz fließen. Eine Fördermaßnahme für landwirtschaftliche Betriebe in aus natürlichen oder spezifischen Gründen benachteiligten Gebieten wird außerdem einmalig wieder aufgenommen. Es handelt sich dabei um eine einmalige Reaktivierung der Ausgleichszulage, um die Mittel für Niedersachsen und Bremen zu sichern.

Für die sogenannte Ausgleichzulage (AGZ) stehen 29 Millionen Euro zur Verfügung. Aufgrund der akuten Hochwassersituation in Niedersachsen und Bremen sollen außerdem mehr als 8,6 Millionen Euro der EU-Mittel für Vorhaben für den Hochwasserschutz genutzt werden. Damit kann kurzfristig auf das „Weihnachtshochwasser“ reagiert werden, denn dieses hat deutlich gezeigt, dass in Niedersachsen und Bremen mobile Schutzsysteme und mobile Sandsackfüllanlagen und jeweiliges Zubehör benötigt werden.

Niedersachsens Agrarministerin Miriam Staudte: „Ich freue mich, dass wir die bereitstehenden Fördermittel sinnvoll für die Entwicklung unserer ländlichen Räume einsetzen können – und zwar genau dort, wo der Förderbedarf gestiegen ist. Beispielsweise wird die so genannte Ringelschwanzprämie für die tierwohlgerechte Haltung von Schweinen derzeit stark nachgefragt, und wir können dies unterstützen. Gleichzeitig werden wir uns aber auch besser gegen zukünftige Hochwasserereignisse wappnen können. Ich freue mich, dass wir mit dem Umweltministerium und dem Katastrophenschutz hier eine Lösung für mobilen Hochwasserschutz gefunden haben.“

Bremens Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft Kathrin Moosdorf: „Wenn die Rahmenbedingungen sich ändern, müssen wir die Förderpolitik anpassen. Ich freue mich sehr, dass wir mit den getroffenen Regelungen den Ökolandbau und den akuten Hochwasserschutz stärker unterstützen. Insgesamt sichern wir ab, dass die Gelder noch abfließen können und so Fördermittel nicht ungenutzt verfallen.“

Hintergrund:

Derzeit laufen im Bereich der ELER-Förderung der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU zwei Förderperioden parallel. Im alten PFEIL-Programm können bis Ende 2025 Mittel ausgezahlt werden, während die neue KLARA-Förderung Anfang 2023 gestartet ist. In beiden Programmen adressieren zahlreiche Fördermaßnahmen vielfältige Zukunftsthemen, wie die nachhaltige Landbewirtschaftung oder die Stärkung von Lebensqualität in den Dörfern und LEADER-Regionen. In der alten PFEIL-Förderperiode (2014-2022) standen fast 1,6 Milliarden Euro EU-Mittel zur Verfügung, von denen sind nun fast 98 Prozent in Projekten gebunden. Zusammen mit den Kofinanzierungsmitteln von Bund, Land und Kommunen werden mehr als 3,2 Milliarden Euro öffentlicher Mittel in die Stärkung und Entwicklung des ländlichen Raums in Niedersachsen und Bremen investiert.

Neben den Mehrbedarfen im Ökolandbau (Ökoprämie für Beibehaltung und Umstellung auf ökologischen Landbau) und bei der Tierwohlförderung ( „Tierwohlprämie“, ehemals „Ringelschwanzprämie“) nehmen Niedersachsen und Bremen die 2017 aufgrund knapper Mittel eingestellte Förderung von landwirtschaftlichen Betrieben innerhalb der Kulisse der sogenannten benachteiligten Gebiete einmalig wieder auf: Die sogenannte Ausgleichszulage (AGZ) zur Stützung der landwirtschaftlichen Betriebe soll bereits mit dem Flächenantragsverfahren (ANDI) im Frühjahr 2024 angeboten werden. Die geplanten Programmanpassungen sind im zuständigen Begleitausschuss mit den Wirtschafts- und Sozial- und Umweltpartnerorganisationen diskutiert worden. Die Umsetzung steht noch unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die EU-Kommission.

Artikel-Informationen

erstellt am:
29.02.2024

Ansprechpartner/in:
Kommunikation, Presse

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