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Agrarminister Meyer: Töten männlicher Eintagsküken schneller beenden

„Tiere sind keine Wegwerfware“ – Bund muss verbindliches Enddatum für Verbot festlegen


Hannover. Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer hält das heute (Montag) von Bundesagrarminister Christian Schmidt angekündigte Forschungsprogramm gegen das massenhafte Töten männlicher Eintagsküken zwar für einen Schritt in die richtige Richtung. „Aber mit Ankündigungen und reinen Forschungsaufträgen ist es bei diesem Thema nicht getan“, so Meyer. Ein konkretes Verbot soll nach dem Willen des Bundes erst nach einem zweijährigen Forschungsauftrag geprüft werden. Niedersachsen fordert daher die Festlegung auf ein verbindliches Enddatum, damit sich die Wirtschaft bereits darauf einstellen kann. Dazu gehört auch die finanzielle Förderung der Umrüstung insbesondere von kleinen, mittelständischen Brütereien, die auf den Mehrkosten nicht sitzen gelassen werden dürfen. „Die auch von Niedersachsen unterstützte Forschung zur Geschlechterdifferenzierung im Ei ist vielversprechend und schon sehr weit. Deshalb will Niedersachsen das Töten männlicher Eintagsküken aus Legehennenlinien verbindlich beenden. Schnellstmöglich muss Schluss mit dieser Praxis sein.“ Als Alternative zur Früherkennung im Ei sei auch die Entwicklung von Mehrnutzungshühnern („Bruderhahn-Initiative“), wo die männlichen Küken aufgezogen werden, intensiv zu fördern.

Jahrzehntelang sei das Töten männlicher Eintagsküken „ohne Rücksicht auf Verluste mit einem müden Schulterzucken hingenommen“ worden, so Agrarminister Meyer. Der niedersächsische Tierschutzbeirat hat dies nur übergangsweise geduldet, bis technische Alternativen oder das Mehrnutzungshuhn zur Verfügung stehen. Diese Zeit ist nun vorbei. „Diese verwerfliche Praxis kann so nicht weitergehen. Tiere sind keine Wegwerfware“, sagte Niedersachsens Agrarminister Christian Meyer. „Wir reden hier von etwa 50 Millionen Küken in Deutschland, davon rund 27 Millionen Tiere in Niedersachsen, die Jahr für Jahr nur deshalb aussortiert und getötet werden, weil sie männlich sind. Diesen eklatanten Verstoß gegen den Tierschutz, diese ethisch-moralische Bankrotterklärung dürfen wir nicht länger hinnehmen.“ Und: „Im Töten von männlichen Eintagsküken aus rein ökonomischen Gründen sehe ich ein erhebliches Problem. Das ist nicht mehr akzeptabel“, so Meyer. Die vorletzte Agrarministerkonferenz hatte daher auf Initiative Niedersachsens und anderer Bundesländer den Bund zum schnellstmöglichen Festlegen eines konkreten Enddatums für das Töten aufgefordert. Gleichzeitig sollte die Praxisanwendung von Alternativen wie Mehrnutzungshühnern und Geschlechtserkennung im Ei massiv gefördert werden. Minister Meyer: „Bundesagrarminister Schmidt setzt nur letzteres um, und bleibt beim Ausstieg bei unverbindlicher Freiwilligkeit, wenn er das vom Mitwirken der Wirtschaft abhängig macht.“

Meyer verlangte vom Bund, statt „fortwährender Ankündigungen“ endlich konkrete Gesetzesinitiativen und Verordnungen zur Umsetzung vorzulegen: „Die Früherkennung im Ei ist praxisreif, wie die vom Land Niedersachsen geförderten Untersuchungen zeigen“, machte der Minister klar. „Ein paar Modellbetriebe reichen nicht aus. In wenigen Jahren muss die Geschlechterdifferenzierung im Ei oder die Mast männlicher Küken umgesetzt sein. Der Bund muss jetzt auch rechtsverbindlich ein Enddatum ins Tierschutzgesetz schreiben, statt ständig nur neue Forschungen anzukündigen.“

Auch Alternativen wie die sogenannte Bruderhahn-Initiative müssten stärker gefördert werden, so Meyer. Kern dieser Initiative: Die männlichen Küken werden nicht getötet, sondern aufgezogen und als Delikatesse angeboten. Im Gegenzug werden die Eier der weiblichen „Schwestern“ einige Cent teurer verkauft. Meyer forderte Bundesagrarminister Schmidt auf, „beim Thema Eintagsküken nicht länger auf Zeit zu spielen und Versprechen wahrzumachen“. Es müsse Schluss sein „mit Hinhalte-Taktik und unverbindlichen Ankündigungen ohne Rechtsänderung“.

Zum Hintergrund:

Niedersachsen hat das Wegwerfen von Küken aus rein ökonomischen Gründen bereits per Erlass gestoppt. Tiere dürfen also anders als in anderen Bundesländern in Niedersachsen nicht geschreddert werden, um sie dann etwa in einer Tierkörperbeseitigungsanstalt zu entsorgen, was jahrelang Praxis war. Als vernünftiger Grund zum Töten von Tieren wird lediglich vorübergehend bis zur Anwendung einer Früherkennung im Ei oder zur Entwicklung von Mehrnutzungshühnern die Verwendung der Tiere als Ersatz für andere Futtertiere etwa in Zoos, Falknereien, Reptilienfarmen und Vogelpflegestationen anerkannt – also nachweislich an solche Tiere, die auf ganze Tierkörper als Nahrung angewiesen sind. Die Voraussetzung: Die Küken müssen tierschutzgerecht betäubt und danach tierschutzgerecht (mit Kohlendioxid) getötet werden. Schreddern ist nicht erlaubt. Niedersachsen hatte als erstes Land eine entsprechende Erlassregelung nach vorheriger Diskussion im Tierschutzbeirat herausgegeben. In Niedersachsen werden derzeit intensiv Alternativen zum Töten männlicher Eintagsküken geprüft. Dazu zählen zum Beispiel die Geschlechterdifferenzierung im Hühnerei, eine Verwendung als Stubenküken, die sogenannte Bruderhahn-Initiative und eine längere Nutzungsdauer in der Legehennenhaltung. Letzteres hätte den Einsatz weniger Tiere zur Folge.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
30.03.2015

Ansprechpartner/in:
Manfred Böhling

Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Calenberger Str. 2
30169 Hannover
Tel: 0511-120 2137

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