Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Fischereidialog: Karte mit Suchräumen wird konkretisiert

Eingaben werden ausgewertet – Ausweisung strenger Schutzgebiete ist EU-Vorgabe


Hannover. Die niedersächsische Küstenfischerei ökonomisch und ökologisch tragfähig und damit nachhaltig auszurichten – das ist das Ziel des Landwirtschafts- und Umweltministeriums. Mit dem im April 2025 gestarteten Fischereidialog sollen die erforderlichen Veränderungsprozesse aktiv gestaltet werden. In diesem Zusammenhang macht das Umweltministerium darauf aufmerksam, dass die Anforderungen der EU-Biodiversitätsstrategie 2030 zur Ausweisung strenger Schutzgebiete verbindlich umgesetzt werden müssen. Das bedeutet konkret: Der Flächenansatz von zehn Prozent fischereifreier Gebiete im niedersächsischen Küstenmeer ist eine Vorgabe der EU, die es einzuhalten gilt. Mit der Krabbenfischerei an der Nordseeküste befasste sich heute auch der Niedersächsische Landtag in einer Aktuellen Stunde.

Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte: „Mit dem Fischereidialog wollen wir gemeinsam Lösungen entwickeln – sowohl für die fischereiliche Nutzung als auch für den Schutz des niedersächsischen Küstenmeeres. Ganz bewusst setzen wir zuerst auf Dialogveranstaltungen mit allen Beteiligten, bevor die Ergebnisse dann anschließend ins parlamentarische Verfahren gehen. Nun geht es darum, gemeinsam nach vorne zu blicken und Vorschläge zu erarbeiten. Wer sich konstruktiv einbringt, hat die größte Chancen mitzugestalten. Es ist klar, Kutter gehören auch in Zukunft an die niedersächsische Küste.“

Umweltminister Christian Meyer: „Unser einzigartiges Weltnaturerbe Wattenmeer verdient besonderen Schutz. Daher wollen wir im Dialog und unter Berücksichtigung einer nachhaltigen Krabbenfischerei auch im Nationalpark das 10-Prozent-Ziel von fischereifreien Zonen im Küstenmeer gemeinsam umsetzen. Es wird auch im Nationalpark Wattenmeer weiterhin in großen Teilen Krabben- und Muschelfischerei möglich sein, doch wir wollen unter Berücksichtigung ökologischer und ökonomischer Fakten in wenigen Gebieten Natur ungestört Natur sein lassen, wie es die EU-Gesetze und die Meeresschutzstrategie verlangen. Wenn beide Seiten sich auf einander zubewegen, gibt es eine langfristige Bestandssicherheit für die Fischerei und eine Erfüllung der Anforderungen des Naturschutzes. Diesen niedersächsischen Weg der Versöhnung von Ökonomie und Ökologie wollen wir gemeinsam erreichen.“

Derzeit werten die Fachreferate des Landwirtschafts- und des Umweltministeriums die Eingaben aus den Dialogforen sowie den beiden Regionalkonferenzen des Fischereidialogs aus. Das bisherige Flächenkonzept zeigt sogenannte Suchräume für Flächen innerhalb der bestehenden Schutzgebiete auf, die aufgrund des Vorkommens besonders sensibler Arten und Biotope und weiterer Kriterien als geeignet erscheinen, sie zukünftig von mit den Schutzzielen nicht vereinbaren Nutzungen frei zu halten. Diese Suchräume sind etwa zweieinhalbmal so groß wie die Fläche, die später tatsächlich frei von schädlichen Nutzungen sein sollen. Gleichzeitig wurden wissenschaftliche Auswertungen zur Flächenverteilung der Fischerei berücksichtigt, um mögliche Auswirkungen für die Fischerei bestmöglich abzuschätzen. Belange derjenigen Betriebe mit Fischereifahrzeugen unter zwölf beziehungsweise 15 Metern Länge, die bisher keiner Überwachungspflicht nach gemeinsamer Fischereipolitik unterlagen, werden gezielt ermittelt, um weitere mögliche Hinweise auf genutzte Fanggebiete zu erhalten und in das Konzept einfließen zu lassen.

Unterdessen wird das Bundesprogramm zur Förderung der endgültigen Einstellung der Fangtätigkeit im Fischereisektor („Abwrackprämie“) in der Nordsee stark nachgefragt. Wie die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) in Bonn mitteilte, sind in der ersten Runde insgesamt 48 Anträge für das mit insgesamt 20 Millionen Euro hinterlegte Programm eingegangen. Drei Runden sind insgesamt geplant. Das Landwirtschaftsministerium wird dem zuständigen Bundesministerium die Ergebnisse des Fischereidialogs mitteilen, um die Möglichkeit zu eröffnen, dass eventuell besonders betroffene Häfen über das Bundesprogramm vorrangig unterstützt werden können.


Über die Vorgaben zur EU-Biodiversitätsstrategie 2030

Während es unterschiedliche Forderungen zum Umfang der Fläche gibt – der WWF hatte beispielsweise gefordert, 50 Prozent der derzeit befischten Nationalparkbereiche komplett der Natur zu überlassen, bzw. die Fangtätigkeit der Kutter um rechnerisch 35 Prozent zu beschränken – bilden die von der EU vorgegebenen zehn Prozent die Grundlage für den Fischereidialog. Konkret sieht die EU-Biodiversitätsstrategie bis 2030 die effektive Unterschutzstellung von 30 Prozent der deutschen Meeresfläche vor – sowohl in der so genannten Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ), als auch im Küstenmeer. Mindestens ein Drittel davon – also zehn Prozent der Meeresfläche – ist streng zu schützen. Der Nationalpark (NLP) Niedersächsisches Wattenmeer umfasst große Teile des niedersächsischen Küstenmeeres, wodurch das 30-Prozent-Ziel der EU-Biodiversitätsstrategie bereits erfüllt ist. Ein Defizit besteht daher derzeit noch bei der Ausweisung von streng geschützten Gebieten, das heißt, dem 10-Prozent-Ziel.

Über den Fischereidialog
Mit dem im April 2025 begonnenen Niedersächsischen Fischereidialog wollen die Ministerien zusammen mit Fischerei- und Umweltverbänden sowie kommunalen Vertreterinnen und Vertretern Lösungen sowohl für den Schutz als auch die fischereiliche Nutzung des niedersächsischen Küstenmeeres erarbeiten. Ergänzend zu zwei Terminen des Fischereidialogs fanden auch zwei Regionalkonferenzen statt (in Greetsiel und im Gästezentrum Wremen an der Wurster Nordseeküste). Eingeladen waren alle örtlichen Fischereibetriebe, die niedersächsischen Erzeugerorganisationen, die Bürgermeister und Bürgermeisterinnen der Hafenkommunen sowie die Teilnehmenden des Niedersächsischen Fischereidialogs. Ziel des Fischereidialogs ist es, innerhalb der bestehenden Schutzgebietskulisse – insbesondere im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer – genutzte und fischereifreie Flächen zu bestimmen. Bei der Entwicklung von Lösungen orientiert sich Niedersachsen auch an den Vorschlägen der auf Bundesebene tätigen Zukunftskommission Fischerei, kurz ZKF. Regelungen zu fischereifreien Gebieten sollen in das Nationalparkgesetz einfließen. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens erfolgen die formalen Beteiligungsschritte und die Befassung im Landtag.

Artikel-Informationen

erstellt am:
27.05.2026

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