Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Ländlicher Wegebau

Aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität stellt der Bund Mittel für Infrastrukturmaßnahmen zur Verfügung. Niedersachsen setzt davon 100 Millionen Euro für die Förderung des ländlichen Wegebaus ein.

Grundlage ist die neue Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des ländlichen Wegebaus.


Online-Antragstellung OAManÄrL

Eine Antragstellung ist online möglich. Weitere Informationen zum Verfahren mit OAManÄrL finden Sie hier. mehr
Auch wenn es dort nicht ausdrücklich steht, ist der ländliche Wegebau in OAManÄrL integriert.

Informationen, Förderbedingungen, Bewilligungsstellen

Hier finden Sie Informationen zu Förderbedingungen, Antragsberechtigten und Bewilligungsstellen mehr
Richtlinie Wegebau 2026

Hier können Sie die aktuelle Entwurfsfassung vom 03.06.2026 sowie das Bewertungsschema einsehen

  Richtlinie Ländlicher Wegebau (Entwurf).pdf

Fördersätze Wegebau 2026 (vorläufig)

Gemeinden und Gemeindeverbände können die für sie geltenden Fördersätze aus der beigefügten Aufstellung ersehen.

  Landkreise Fördersätze Wegebau.pdf

  Gemeinden Fördersätze Wegebau.pdf

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln