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Wegebau Forst (Code 125-C)

Fördergegenstand:

Neubau, Befestigung und Grundinstandsetzung forstwirtschaftlicher Wege sowie Erstinvestitionen für Einrichtungen und Anlagen zur Holzlagerung und der dafür erforderlichen konservierenden Behandlung.

Zuwendungsempfänger:

Natürliche Personen, juristische Personen, forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, Trägerschaften gemeinschaftlicher Vorhaben.

Förderhöhe:

Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung zur Projektförderung.

Nähere Angaben zur Maßnahme finden Sie im Programm PROFIL Teil 3 Kap. 5.3.1.2.5.3, Seite 244
und in der Richtlinie "Förderung Forstwirtschaftlicher Maßnahmen" auf der Seite "Forstliche Förderung" des ML.


Ansprechpartner:

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Abteilung 4, Referat 406
Herr Martin
Tel. (0511) 120 - 2249
E-Mail: holger.martin@ml.niedersachsen.de

Tailer
Link Richtlinie und weitere Informationen

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