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Entwicklungsmaßnahmen für Natur und Landschaft - NuL (Code 323-A)

Fördergegenstand:

Schutz-, Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen für Biotope sowie Vorhaben zum Schutz, zur Förderung oder zur Wiederansiedlung von Tier- und Pflanzenarten, Vorhaben zur Förderung der Erlebnisqualität oder des Erlebens von Natur und Landschaft.

Zuwendungsempfänger:

Länder Niedersachsen und Bremen, kommunale Gesellschaften des Landes Bremen, kommunale Gebietskörperschaften, Stiftungen, Träger der Naturparke, Verbände und Vereine, Land- und Forstwirte, Landschaftspflegeeinrichtungen, Kommunalverbände, Realverbände und Jagdgenossenschaften, Wasser-, Boden- und Deichverbände, sonstige juristische Personen.

Förderhöhe:

Nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Nähere Angaben zur Maßnahme finden Sie im Programm PROFIL Teil 3 Kap. 5.3.3.2.3.1, Seite 358
und in der Richtlinie "Natur und Landschaftsentwicklung und Qualifizierung für Naturschutz" auf der Seite "PROFIL" des MU.


Ansprechpartner:

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Ref. 18
Frau Bode
Tel. (0511) 120 – 3370
E-Mail: angela.bode@mu.niedersachsen.de

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