Nichtproduktive Investitionen Forst (Code 227)
Fördergegenstand:
Vorarbeiten, Umbau von Reinbeständen oder von nicht standortgerechten Beständen in stabile Laub- und Mischbestände, Weiterentwicklung und Wiederherstellung von naturnahen Waldgesellschaften, waldbauliche Vorhaben in Jungbeständen, Waldrandgestaltung, Waldschutzmaßnahmen* sowie Bodenschutzkalkung.
Zuwendungsempfänger:
Natürliche Personen, juristische Personen des Privat- und öffentlichen Rechts als Besitzer land- und forstwirtschaftlicher Flächen, anerkannte forstwirtschaftliche und diesen gleichgestellte Zusammenschlüsse, Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven.
Förderhöhe:
Nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Maßnahme ist in Bremen unter dem Titel "Naturnahe Waldentwicklung" förderfähig.
*Waldschutzmaßnahmen werden in Bremen nicht angeboten.
Nähere Angaben zur Maßnahme finden Sie im Programm PROFIL Teil 3 Kap. 5.3.2.2.7, Seite 333
und in der Richtlinie Förderung Forstwirtschaftlicher Maßnahmen auf der Seite "Forstliche Förderung" des ML.
Ansprechpartner:
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Abteilung 4, Referat 406
Herr Martin
Tel. (0511) 120 – 2249
E-Mail: : holger.martin@ml.niedersachsen.de
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