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Flurbereinigung (Code 125-A)

Fördergegenstand

Fördergegenstand sind Flurbereinigungsverfahren, die in das jährlich fortgeschriebene Flurbereinigungsprogramm des Landes Niedersachsen aufgenommen wurden. Die Verfahren können die Neuordnung ländlichen Grundbesitzes, Infrastrukturmaßnahmen, Vorhaben zur Sicherung eines leistungsfähigen Naturhaushalts sowie zur Pflege und Gestaltung der Kultur- und Erholungslandschaft umfassen.

Zuwendungsempfänger:

Teilnehmergemeinschaften, Wasser- und Bodenverbände, Gemeinden und Gemeindeverbände.

Förderhöhe:

Förderhöhe wird individuell festgesetzt, Eigenleistung mindestens 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Nähere Angaben zur Maßnahme finden Sie im Programm PROFIL Teil 3 Kap. 5.3.1.2.5.1, Seite 235,
in der Richtlinie "ZILE" und auf der Seite "Flurbereinigung" des ML.


Ansprechpartner:

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Abteilung 3, Referat 306.1
Herr Isensee
Tel. (0511) 120 – 2175
E-Mail: henning.isensee@ml.niedersachsen.de

Herr Gebken
Tel. (0511) 120 - 2187
E-Mail: ralf.gebken@ml.niedersachsen.de

Flurbereinigung vorher nachher
Link Richtlinie und weitere Informationen

Artikel-Informationen

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